Service

Häufige Fragen

Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Versicherungswelt von WERTGARANTIE finden Sie schnell und unkompliziert auf dieser Seite.

Fragen und Antworten zu Elektrogeräten

Elektro Schäden und Diebstahl

Was passiert, wenn ein Schaden/Diebstahl eintritt?

Für Smartphones, Notebooks, Tablets, Smartwatches und Konsolen können Sie unsere einfache und unkomplizierte Online-Schadensabwicklung nutzen. Melden Sie den Schaden in unserem Kundenportal. Anschließend erhalten Sie ein kostenloses Versandetikett, um das Gerät zur Reparatur einzusenden. Autorisierte Techniker reparieren Ihr Gerät und innerhalb weniger Werktage sollten Sie es funktionstüchtig wieder in den Händen halten. Eine detaillierte Anleitung finden Sie in unserem Erklärvideo.
Bei allen anderen versicherten Geräten wenden Sie sich entweder an einen WERTGARANTIE Fachhändler in Ihrer Nähe oder melden den Schaden im Kundenportal. Dann wird sich unser Kundenservice schnellstmöglich um die Abwicklung Ihrer Reparatur kümmern.
Im Fall eines Diebstahls nutzen Sie bitte die Online-Diebstahlmeldung im Kundenportal. Dazu benötigen wir eine kurze schriftliche Beschreibung des Tathergangs und einen schriftlichen Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei. Handelt es sich um ein Smartphone, benötigen wir zusätzlich einen Beleg über die SIM-Kartensperrung Ihres Mobilfunk-Anbieters.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nur bei Mobiltelefonen/Smartphones gibt es in einigen Fällen eine Selbstbeteiligung. Sie tragen bei Mobiltelefonen/Smartphones mit einem Kaufpreis von über 300 EUR (unsubventioniert) je Schadenfall einen Betrag von 30 EUR selbst. Dies gilt nicht bei Entschädigung in Form einer Neukaufbeteiligung.

Die Selbstbeteiligung entfällt bei Auswahl der Premium-Option für Ihr Mobiltelefon/Smartphone. Im Schadenfall übernehmen wir Ihre Reparaturrechnung ohne weitere Kosten für Sie.

Was bedeutet die Neukaufbeteiligung?

Erscheint eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit dem Zeitwert Ihres Geräts, mindestens aber mit 150 EUR an dem Kauf eines neuen Geräts. Die Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes schadenfreie Jahr um weitere 25 EUR jährlich. Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, werden Sie schriftlich darüber informiert, dass Sie eine Neukaufbeteiligung erhalten. Sie haben Anspruch auf die Auszahlung der Neukaufbeteiligung, sobald Sie belegen können, dass Sie sich ein neues Gerät oder Fahrrad gekauft haben. WERTGARANTIE überweist Ihnen den Betrag daraufhin schnellstmöglich. Alternativ können Sie auch bei Ihrem Fachhändler das neu gekaufte Gerät / Fahrrad mit der Neukaufbeteiligung direkt verrechnen. Sprechen Sie Ihren Fachhändler darauf an.

Erhalte ich die Neukaufbeteiligung auch ohne Schaden?

Die Neukaufbeteiligung ist eine Alternative zur Reparatur, wenn diese unwirtschaftlich oder ganz unmöglich ist. Voraussetzung für den Erhalt der Neukaufbeteiligung ist daher ein abgesicherter (wirtschaftlicher) Totalschaden des im Komplettschutz geschützten Gerätes. Ohne vorangegangenen Totalschaden am versicherten Gerät ist die Neukaufbeteiligung
nicht erhältlich.

Das Gerät wurde gestohlen, was mache ich jetzt?

Komplettschutz:

Die Premium-Option im WERTGARANTIE Komplettschutz deckt den Fall des Diebstahls ab. Auf diesem Wege erhalten Sie im Fall der Fälle eine Kostenbeteiligung in Höhe des Gerätezeitwertes. Bei Diebstahl des geschützten Gerätes wenden Sie sich bitte unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Diebstahl an den WERTGARANTIE Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben haben oder an unseren Kundenservice über unser Kontaktformular. Bei Smartphones, Mobiltelefonen, Tablets und Notebooks können Sie die Diebstahlmeldung auch über das Kundenportal einreichen. Bitte halten Sie für jeden Kontaktweg den Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei und die Originalrechnung bereit. Bei mobilen Geräten ist darauf zu achten, dass in der Strafanzeige und dem entsprechenden Nachweis die IMEI-Nummer aufgenommen ist. Zudem sind Sie verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach dem Diebstahl die mit dem Gerät gestohlene SIM-Karte sperren zu lassen. Ein Nachweis hierüber ist ebenfalls erforderlich.

Fahrrad/E-Bike/Pedelec Komplettschutz:

Bei Diebstahl, Teilediebstahl oder Vandalismus ist innerhalb eines Monats der Nachweis über die Stellung der Diebstahlsanzeige bei der Polizei sowie bei Diebstahl/Teilediebstahl zusätzlich der vom Versicherer vorgegebene Diebstahlbericht und bei Unfall Unfallbericht einzureichen. In den zuvor benannten Nachweisen bzw. Berichten ist jeweils die Rahmennummer des versicherten Fahrrads anzugeben. Der Akkuschutz enthält keine Entschädigung bei Diebstahl.

Elektro Fragen zu Ihrem Vertrag

Warum WERTGARANTIE?

Als Spezialversicherer mit über 60 Jahren Erfahrung in Versicherungsschutz, Werterhalt und Reparatur von Fahrrädern, E-Bikes/Pedelecs, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräten und mobilen Geräten wie Smartphones, bieten wir unseren Kunden immer das beste Produkt, den besten Service und die beste Leistung. Heute profitieren rund 8 Millionen Kunden der Unternehmensgruppe in Österreich, Deutschland und europaweit von unseren umfassenden und maßgeschneiderten Lösungen – und sind mehr als zufrieden mit unserer Arbeit. Eine Kundenbefragung des unabhängigen Testinstituts TÜV Rheinland ergab die Schulnote 1,51 für unseren Service. Und 97,7% unserer Kunden würden uns jederzeit weiterempfehlen. Für uns ist das eine wichtige Bestätigung unserer Arbeit und gleichzeitig ein großer Ansporn, auch in Zukunft das Leben unserer Kunden jeden Tag ein bisschen bequemer zu machen.

Was ist bei Elektrogeräten versichert?

Unser Komplettschutz sichert Sie bei folgenden Schäden und den daraus entstehenden Kosten ab:

  • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
  • Verschleiß/Abnutzung, Alterung
  • Fall-/Sturzschäden, Unfall
  • Eigenverschulden
  • Unsachgemäße Handhabung
  • Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Implosion/Explosion, Blitzschlag
  • Motor- und Lagerschäden
  • Glaskeramik-Bruch
  • Verkalkung, Verstopfung
  • Einwirkung von Fremdkörpern auf Waschmaschinen und (Wasch-) Trockner
  • TV-Geräte- und SAT-Receiver-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation) und Software-Updates, inklusive An- und Abfahrtskosten bis maximal 79 EUR je Schadenfall
  • Bei Folgeschäden zusätzlich bis zu 300 EUR Ersatzleistung bei z.B. versengter oder zerrissener Kleidung oder Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen
  • Arbeitslohn, Ersatzteile und Versandkosten

Der Komplettschutz mit Premium-Option leistet darüber hinaus zusätzlich bei:

  • Diebstahl
  • Missbrauch von Zahlungsdaten
  • Missbrauch von Shopping Apps nach Diebstahl des versicherten Gerätes
  • Betrug beim Online-Shopping
  • Hörgeräte-Verlust
Was ist bei Smartphones versichert?

Unser Komplettschutz sichert Sie bei folgenden Schäden und den daraus entstehenden Kosten ab:

  • Sturz- und Fallschäden
  • Displayschäden
  • Akkudefekte und -verschleiß
  • Wasser- und Feuchtigkeitsschäden
  • Verschleiß, Abnutzung, Alterung
  • Unsachgemäße Handhabung
  • Fahrlässigkeit
  • Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)
  • Material- und Produktionsfehler
  • Bei Folgeschäden zusätzlich bis zu 300 EUR Ersatzleistung bei z.B. versengte oder zerrissener Kleidung oder Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen
  • Arbeitslohn, Ersatzteile und Versandkosten

Der Komplettschutz mit Premium-Option leistet darüber hinaus zusätzlich bei:

  • Diebstahl
  • Missbrauch von Zahlungsdaten
  • Missbrauch von Shopping Apps nach Diebstahl des versicherten Gerätes
  • Betrug beim Online-Shopping
  • Erstattung von Gesprächs- und Datengebühren bis zu 500 EUR
  • Kostenbeteiligung von bis zu 69 EUR für eine neue SIM Karte, die Ausstellung eines Ersatz PUK oder die Entsperrung des Handys
Lohnt sich die Premium-Option?

In Österreich werden jährlich tausende Geräte als gestohlen gemeldet. Es ist oft schneller passiert, als man reagieren kann. Diebe lauern fast überall - in der Bahn, bei öffentlichen Veranstaltungen oder auch beim Shopping-Trip nach der Arbeit. Bei hochpreisigen Geräten ist der Verlust im Falle eines Diebstahls für Sie sehr hoch. Der Komplettschutz mit Premium-Option sichert diesen Wertverlust für Sie ab und sorgt im Fall der Fälle für den Ersatz des geliebten Gerätes.

Was ist nicht versichert?
  • Schäden, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Schäden, die die Funktion der Sache nicht beeinträchtigen (z.B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
  • Schäden, die unter die Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung des Händlers fallen
  • Geräte mit einem Kaufpreis über 10.000 EUR
  • Smartphones mit einem Kaufpreis über 2.500 EUR

Nicht Vertragsgegenstand ist/sind:

  • Die gewerbliche Nutzung von Geräten, die vom Hersteller nicht explizit als Gewerbegerät ausgewiesen werden.
  • Mobiltelefone mit einem Kaufpreis über 2.500 Euro.
  • Sonstige Geräte mit einem Kaufpreis über 10.000 Euro.
Wie lange nach dem Kauf kann ich die Versicherung abschließen?

Es gibt keine Begrenzung für gebrauchte Geräte. Sie können die Versicherung für jedes Gerät abschließen, egal wie alt es ist. Smartphones, die älter als 12 Monate sind, gelten bei uns als Gebrauchtgerät und haben eine Wartezeit von 3 Monaten, bevor der Versicherungsschutz greift. Andere Elektrogeräte gelten bei uns nach 24 Monaten als gebraucht.

Welchen Preis muss ich bei Vertragsabschluss angeben?

Bitte geben Sie den Preis der Originalrechnung an. Bei Handys mit Vertrag, berücksichtigen Sie den tatsächlichen Wert des Geräts zum Kaufzeitpunkt. Bei Fahrrädern bitte den Preis der Originalrechnung inklusive Schlosspreis angeben.

Wie finde ich die IMEI Nummer meines Geräts heraus?

Geben Sie einfach *#06# in der Telefon-App Ihres Smartphones ein, Ihre IMEI-Nummer erscheint. Falls Ihr Gerät einen Flugmodus besitzt, vergewissern Sie sich bitte, dass dieser deaktiviert ist, da sonst die IMEI eventuell nicht angezeigt wird. Alternativ finden Sie die IMEI-Nummer auf der Kaufrechnung Ihres Geräts.

Gibt es eine Wartezeit?

Für elektronische Geräte bieten wir Ihnen einen kostenfreien Sofortschutz. Das heißt, dass Ihr Gerät ab dem Datum der Vertragsabschlusserklärung geschützt ist. Nur bei Smartphones, die bei Vertragsabschluss älter als 12 Monate sind, gibt es eine Wartezeit von 3 Monaten, bevor der Versicherungsschutz aktiv ist.

Können gewerblich genutzte oder refurbished Geräte geschützt werden?

Der Schutz gewerblich genutzter Geräte ist nur im Bereich der weißen Ware (z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler) möglich. Refurbished Geräte werden als Gebrauchtgeräte angenommen.

Kann ich auch ein bereits defektes Gerät absichern?

Nein, Schäden, die bereits vor Vertragsabschluss bestehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Defekte Geräte zu versichern ist also leider nicht möglich. Sie können Ihr Gerät aber vorab reparieren lassen und anschließend einen Versicherungsschutz buchen.

Wo gilt der Schutz?

Die Versicherung gilt in Österreich sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit. Im Reparaturfall muss die versicherte Sache in Österreich repariert werden.

Im Cyberschutz muss der Schaden in Österreich eingetreten sein.

Wie lange läuft mein Vertrag?

Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

Nach Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät läuft der Vertrag mit dem Ersatzgerät weiter. Sie können den Vertrag ebenso wie wir 1 Monat vor Ablauf der Fest- bzw. Mindestlaufzeit und danach jeweils 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform (per Brief oder E-Mail) kündigen. Ebenfalls können Sie und wir nach Eintritt eines Schadenfalls den Versicherungsvertrag kündigen.

Welche Geräte habe ich versichert?

Eine Übersicht über Ihre Verträge erhalten Sie im geschützten Bereich des Kundenportals im Vertragscenter unter "Meine Verträge" einsehen.

Wann und wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Die Laufzeit und Kündigungsfrist von Ihrem WERTGARANTIE Geräteschutz hängt individuell von Ihrem Vertrag ab. Diese Informationen entnehmen Sie daher bitte Ihrem Versicherungsschein. Darüber hinaus können Sie alle Informationen rund um Ihren Vertrag in unserem Kundenportal einsehen.

Dennoch möchten wir Ihnen ein Beispiel geben: Beim WERTGARANTIE Komplettschutz beträgt die Laufzeit 12 Monate, für Smartphones 24 Monate. Danach verlängert sich der Schutz jeweils um 12 Monate, es sei denn, Sie kündigen den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.

Eine Kündigung können Sie jederzeit über unser Kundenportal aussprechen. Genauso können Sie Ihre Kündigung auch über unser Kontaktformular (Anliegen „Kündigung Ihres Vertrages“) einreichen. Weitere Informationen zur Kündigung finden Sie hier.

Ist es möglich meinen Vertrag ohne Registrierung zu kündigen?

Ja, Sie können Ihre Kündigung per E-Mail an kunde@wertgarantie.com unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und der Vertragsnummer und Ihrer Kundendaten an uns schicken. Sie erhalten eine Rückmeldung per E-Mail.

Wie erreiche ich WERTGARANTIE?

Telefonisch:
Unter der Telefonnummer 00800 71280-123, montags bis freitags von 8-20 Uhr und samstags von 8-16 Uhr kostenlos aus dem österreichischen Festnetz.

Im Live Chat (wenn verfügbar):
über www.wertgarantie.at oder im Kundenportal

per WhatsApp:
Unter +49 (0) 511 71280123 von montags bis freitags 8-19 Uhr. Weitere Informationen zu unserem WhatsApp-Service finden Sie in unserem Servicebereich.

Per E-Mail:
über kunde@wertgarantie.com

Was ist der Komplettschutz 3 für 2?

Beim Komplettschutz 3 für 2 handelt es sich um die Elektrogeräteversicherung von WERTGARANTIE. Bei diesem Tarif werden drei Elektrogeräte Ihrer Wahl versichert. Hierbei können auch Gerätekombinationen gebildet werden (z. B. Kühlschrank + Gefriertruhe = ein Gerät). Außerdem können pro Gerät bis zu vier passende Komponenten kostenfrei mitversichert werden (Gerät: Computer. Kostenfrei mitversicherte Komponenten: Drucker, Scanner, externe Tastatur, …). Die Besonderheit beim Komplettschutz 3 für 2 ist, dass die Versicherung des beitragsgünstigsten Gerätes für Sie kostenlos ist. Weitere Informationen zum Komplettschutz 3 für 2.

Wie schließe ich den Komplettschutz 3 für 2 ab?

Den Komplettschutz 3 für 2 können Sie bequem über unseren Tarifrechner buchen. Wählen Sie zunächst eines Ihrer Geräte aus, das Sie versichern wollen und anschließend den Tarif "Komplettschutz 3 für 2".  Nun fügen Sie im weiteren Buchungsprozess alle weiteren Geräte und die passenden Komponenten hinzu.

Was ist die Vorauszahlungsprämie?

Wenn Sie Ihre Geräte längerfristig schützen wollen und Ihre Beitragszahlung bereits im Voraus bezahlen, bieten wir Ihnen eine Vergünstigung an. Die Beiträge für eine Handyversicherung können 2 Jahre im Voraus gezahlt werden. Bei allen anderen Geräte können Sie zwischen 3 oder 5 Jahren wählen. Die jeweilige Vergünstigung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsbedingungen oder dem Versicherungsschein.

Gilt die Vorauszahlungsprämie für alle Elektrogeräte?

Ja, die Vorauszahlungsprämie gilt für alle Elektrogeräte. Je nach Gerät und Vertragslaufzeit unterscheidet sich die Höhe der Prämie. Bei Mobiltelefonen gilt eine Vorauszahlungsprämie von 2 Jahren. Bei allen anderen Neu- und Gebrauchtgeräten gilt eine Vorauszahlungsprämie von 3 und 5 Jahren.

Kann ich beim Komplettschutz 3 für 2 mehrere Smartphones gleichzeitig versichern?

Nein, in diesem Kombitarif kann nicht mehr als ein Smartphone versichert werden. Sie dürfen allerdings jeden anderen Gerätetyp 3 Mal versichern (z. B. drei Fernseher).

Können beim Komplettschutz 3 für 2 auch gewerblich genutzte Geräte versichert werden?

Beim Komplettschutz 3 für 2 dürfen drei gewerblich genutzte Geräte versichert werden, sofern Sie vom Hersteller für die gewerbliche Nutzung ausgewiesen sind. Es dürfen allerdings nicht gewerblich und privat genutzte Geräte kombiniert werden. Entweder werden alle drei Geräte gewerblich oder privat genutzt.

Können beim Komplettschutz 3 für 2 neue und gebrauchte Geräte gleichzeitig versichert werden?

Ja, es können gleichzeitig neue, gebrauchte und refurbished Geräte mit dem Komplettschutz 3 für 2 versichert werden. Das Gerätealter kann dabei Einfluss auf die Höhe des monatlichen Beitrages für das jeweilige Gerät haben.

Kann ich die Premium-Option auch für einzelne Geräte beim 3 für 2 Komplettschutz dazu buchen?

Beim Komplettschutz 3 für 2 können Sie individuell für jedes Gerät die Premium-Option dazu buchen.

Kann ich auch Fahrräder/E-Bikes beim 3 für 2 Komplettschutz Tarif versichern?

Nein, beim 3 für 2 Komplettschutz können nur Elektrogeräte versichert werden.

Ist auch die Premium-Option beim beitragsfreien Gerät kostenlos?

Nein, die zubuchbare Premium-Option muss für das beitragsfreie Gerät bezahlt werden.

Was ist der Geräteschutz BASIS?

Mit dem Geräteschutz BASIS schützen Sie Ihre Geräte nach Ablauf der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung für weitere drei Jahre vor Reparaturkosten durch Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler.

In diesem Tarif können Sie alle elektronischen Geräte versichern, mit Ausnahme von Smartphones und Drohnen. Das zu versichernde Gerät darf nicht älter als 24 Monate sein und maximal 10.000 Euro kosten.

Was ist der Geräteschutz KOMFORT 3|5?

Der Geräteschutz KOMFORT­ 3|5 bietet Ihnen zusätzlich zur Gewährleistungsverlängerung ab Vertragsbeginn die volle Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten, z. B. bei Fall-/Sturzschäden, unsachgemäßer Handhabung, Wasser-/Feuchtigkeitsschäden sowie ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden.

Zudem erhalten Sie beim Geräteschutz KOMFORT ­3|5 bis zu 300 Euro Kostenbeteiligung, z. B. bei Raub/Einbruchdiebstahl oder Folgeschäden durch Gerätedefekt wie verdorbenem Gefriergut etc.

Wenn Sie den Geräteschutz KOMFORT 3 wählen, schützen Sie Ihr Gerät nach dem Kauf für insgesamt drei Jahre vor Schaden und Diebstahl. Der Geräteschutz KOMFORT 5 schützt Ihr Gerät für insgesamt fünf Jahre.

Was ist der Unterschied zwischen Geräteschutz BASIS und KOMFORT 3|5?

Der Geräteschutz BASIS bietet Ihnen eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung. Ihr Gerät ist somit nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung um weitere drei Jahre vor Reparaturkosten durch Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler geschützt.

Der Geräteschutz KOMFORT 3|5 bietet Ihnen auf Grundlage des Geräteschutz BASIS weitere zusätzliche Leistungen an. Folgende Defekte sind mit eingeschlossen:

  • Fall- und Sturzschäden
  • Wasser- und Feuchtigkeitsschäden
  • Unsachgemäße Bedienung
  • Blitzschlag
  • Elektronikschäden
  • Raub und Einbruchdiebstahl
  • Folgeschäden

Sie können zwischen einer Laufzeit von insgesamt drei Jahren (Geräteschutz KOMFORT 3) oder fünf Jahren (Geräteschutz KOMFORT 5) wählen.

Welche Geräte kann ich mit dem Geräteschutz BASIS- und KOMFORT 3|5 versichern?

Mit dem Geräteschutz BASIS bzw. KOMFORT 3|5 können Sie alle privat oder beruflich genutzten elektronischen Geräte schützen. Ausgenommen sind:

  • Smartphones
  • Drohnen
  • Geräte, die älter als 24 Monate sind
  • Geräte mit einem Kaufpreis von über 10.000 Euro
Können gewerblich genutzte Geräte mit dem Geräteschutz BASIS- und KOMFORT 3|5 versichert werden?

Nein, gewerblich genutzte Geräte können nicht versichert werden.

Wo gilt der Geräteschutz?

Der Versicherungsschutz gilt in Österreich und bei vorübergehenden Reisen weltweit, sofern das versicherte Gerät in Österreich repariert wird.

Wann und wie bezahle ich den Geräteschutz?

Der Versicherungsbeitrag ist als Einmalbetrag (Einmalprämie) mit Abschluss des Geräteschutz BASIS bzw. Geräteschutz KOMFORT 3|5 bei Gerätekauf zu zahlen. Der Einmalbetrag richtet sich nach dem Kaufpreis Ihres Gerätes. Der Betrag kann bequem per SEPA Lastschrift von Ihrem Konto durch WERTGARANTIE abgebucht werden.

 

 

Wann und wie kann ich den Geräteschutz kündigen?

Der Geräteschutz BASIS bzw. KOMFORT 3|5 endet nach seiner Laufzeit. Es findet keine automatische Verlängerung statt. Darüber hinaus können Sie den Vertrag, ebenso wie wir, nach dem Eintritt eines Schadenfalls schriftlich kündigen. Senden Sie dazu einfach eine E-Mail mit Ihren Versicherungsdaten an kunde@wertgarantie.com oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Elektro Datenänderung

Wie kann ich meine Gerätedaten ändern oder erweitern?

Als WERTGARANTIE Kunde können Sie bei einem Gerätewechsel ganz einfach die Gerätedaten ändern. Im WERTGARANTIE Kundenportal können Sie mit wenigen Klicks die Änderungsmitteilung online an uns übermitteln. Bitte registrieren Sie sich in dem Falle direkt (sofern noch nicht erfolgt) bzw. melden Sie sich im Kundenportal an. Das Formular finden Sie unter "Vertragscenter". Die Möglichkeit der Umschreibung wird im Anschluss von unserer Fachabteilung geprüft.

Möchten Sie weitere Geräte schützen oder Ihren Vertrag umstellen, dann schreiben Sie uns gern eine Mail mit Angabe Ihrer Telefonnummer an Kundenbindung@wertgarantie.com. Wir rufen Sie schnellstmöglich in einem Zeitfenster von Mo -Fr von 9-17 Uhr zurück.

Bleibt mein Schutz bei einem Besitzerwechsel erhalten?

Wechselt das geschützte Gerät den Besitzer, kann der WERTGARANTIE Komplettschutz weiterhin bestehen bleiben. Natürlich mit allen Rechten und Pflichten, die daraus entstehen. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte umgehend den Namen und die Adresse des Erwerbers mit, der den Vertrag weiterführen möchte. Der neue Versicherungsnehmer muss einen Übernahmeantrag unterschreiben. Hier finden Sie das entsprechende Formular.

Wie kann ich eine Adressänderung mitteilen?

Ihre Adresse können Sie schnell und einfach über das Kundenportal ändern. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag über eine Adressänderung nicht an eine andere Person übertragen werden kann.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Ihre Bankverbindung ändern Sie ganz einfach über das Kundenportal im Bereich „Meine Daten“. In Zukunft buchen wir den Beitrag ihres WERTGARANTIE-Schutzes über die neu hinterlegte Bankverbindung ab. Bitte bedenken Sie, dass es aufgrund des SEPA-Verfahrens ein letztes Mal zu einer Abbuchung über Ihre aktuell hinterlegte Bankverbindung kommen kann.

Fragen und Antworten zu Fahrrädern und E-Bikes/Pedelecs

Fahrrad/E-Bike Schäden und Diebstahl

Was passiert, wenn ein Diebstahl eintritt?

In unserem Kundenportal können Sie schnell und unkompliziert einen Diebstahl melden. Das sollte am besten sofort, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eintritt, erfolgen.

Bei Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus benötigen wir folgende Dokumente:

  • Persönliche Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige inkl. Angabe der Rahmennummer
  • Ausgefüllten, vorgegebenen Diebstahlbericht von WERTGARANTIE

Voraussetzungen, um bei Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl die Kosten erstattet zu bekommen:

  • Das Fahrrad oder E-Bike/Pedelec muss an einem festen Gegenstand angeschlossen gewesen sein.
  • Das Schloss muss eine UVP von mindestens 29 EUR haben. (Bei Kaufpreis/Versicherungswert über 1.000 eine UVP von mindestens 49€)
Was passiert, wenn ein Schaden/eine Reparatur eintritt?

Wenden Sie sich an eine Fachwerkstatt. Ab einer Reparatursumme von 150,00 Euro bei Fahrrädern bzw. 250,00 Euro bei E-Bikes/Pedelecs benötigen wir vorab einen Kostenvoranschlag. Reichen Sie die Rechnung dann unter fahrradteam@wertgarantie.com ein.

Bei einem Unfall benötigen wir immer einen polizeilichen Unfallbericht.

 

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nein, es gibt keine Selbstbeteiligung.

Fahrrad/E-Bike Fragen zu Ihrem Vertrag

Warum WERTGARANTIE?

Als Spezialversicherer mit über 60 Jahren Erfahrung in Versicherungsschutz, Werterhalt und Reparatur von Fahrrädern, E-Bikes/Pedelecs, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräten und mobilen Geräten wie Smartphones, bieten wir unseren Kunden immer das beste Produkt, den besten Service und die beste Leistung. Heute profitieren rund 8 Millionen Kunden der Unternehmensgruppe in Österreich, Deutschland und europaweit von unseren umfassenden und maßgeschneiderten Lösungen – und sind mehr als zufrieden mit unserer Arbeit. Eine Kundenbefragung des unabhängigen Testinstituts TÜV Rheinland ergab die Schulnote 1,51 für unseren Service. Und 97,7% unserer Kunden würden uns jederzeit weiterempfehlen. Für uns ist das eine wichtige Bestätigung unserer Arbeit und gleichzeitig ein großer Ansporn, auch in Zukunft das Leben unserer Kunden jeden Tag ein bisschen bequemer zu machen.

Wie erreiche ich WERTGARANTIE?

Telefonisch:
Unter der Telefonnummer 00800 71280-123, montags bis freitags von 8-20 Uhr und samstags von 8-16 Uhr kostenlos aus dem österreichischen Festnetz.

Im Live Chat (wenn verfügbar):
über www.wertgarantie.at oder im Kundenportal

per WhatsApp:
Unter +49 (0) 511 71280123 von montags bis freitags 8-19 Uhr. Weitere Informationen zu unserem WhatsApp-Service finden Sie in unserem Servicebereich.

Per E-Mail:
über kunde@wertgarantie.com

Wie lange nach dem Kauf kann ich die Versicherung abschließen?

Es gibt keine Altersbegrenzung für gebrauchte E-Bikes/Pedelecs oder Fahrräder. Sie können die Versicherung für jedes Rad abschließen, egal wie alt es ist. E-Bikes/Pedelecs und Fahrräder, die älter als 6 Monate sind, können ausschließlich über unsere Fachhändler versichert werden.

Im separaten Akkuschutz muss der zu versichernde Akku neu sein (nicht älter als 6 Monate).

Kann ich auch ein bereits defektes Fahrrad oder E-Bike/Pedelec absichern?

Nein, Schäden die bereits vor Vertragsabschluss bestehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Defekte Fahrräder oder E-Bikes/Pedelecs zu versichern ist also leider nicht möglich. Sie können Ihr Fahrrad oder E-Bike/Pedelec aber vorab reparieren lassen und anschließend einen Versicherungsschutz buchen.

Gibt es eine Wartezeit?

Bei neuen E-Bikes/Pedelecs und Fahrrädern gibt es keine Wartezeit. Die Wartezeit bezieht sich lediglich auf gebrauchte E-Bikes/Pedelecs und Fahrräder. Hier gibt es bei Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und Alterung eine Wartezeit von 6 Monaten nach Vertragsbeginn. Alle anderen Schäden sind von Beginn an versichert. Für Verschleißschäden am Akku bzw. nach Austausch des Akkus besteht eine Wartezeit von 12 Monaten.

Was ist bei Fahrrädern versichert?

Im Komplettschutz Bike für neue und gebrauchte Fahrräder sind folgende Schäden und daraus resultierende Kosten abgesichert:

  • Fall- und Sturzschäden
  • Unfallschäden
  • Schäden durch unsachgemäße Handhabung
  • Schäden durch Vandalismus
  • Schäden durch Feuchtigkeit
  • Schäden durch Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn bei gebrauchten Fahrrädern)
  • Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung

Der Komplettschutz Bike umfasst einen Diebstahlschutz. Im Fall eines Diebstahls, Raubs oder Einbruchdiebstahls wird das versicherte neue Fahrrad dann durch ein gleichwertiges ersetzt. Außerdem werden versicherte, fest montierte Anbauteile bei Teilediebstahl ersetzt. Bei gestohlenen gebrauchten Fahrrädern gibt es eine Kostenbeteiligung für ein gleichwertiges Ersatzfahrrad.

Außerdem enthalten ist der Pick-up-Service: Sollte die Weiterfahrt z. B. aufgrund einer Panne auf einer Tour nicht möglich sein, werden Fahrer und Fahrrad abgeholt und zum Ausgangspunkt oder zur nächsten Werkstatt gebracht.

Gebrauchte Fahrräder können ausschließlich über unsere Fachhändler versichert werden.

Was ist bei E-Bikes/Pedelecs versichert?

Im Komplettschutz Bike für neue und gebrauchte E-Bikes/Pedelecs sind folgende Schäden und daraus resultierende Kosten abgesichert:

  • Fall- und Sturzschäden
  • Unfallschäden
  • Schäden durch unsachgemäße Handhabung
  • Schäden durch Vandalismus
  • Schäden durch Feuchtigkeit
  • Schäden durch Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn bei gebrauchten Fahrrädern)
  • Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
  • Elektronikschäden
  • Akkuschäden durch Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 13. Monat nach Vertragsbeginn und nach Austausch eines Akkus)

Der Komplettschutz Bike umfasst einen Diebstahlschutz. Im Fall eines Diebstahls, Raubs oder Einbruchdiebstahls wird das versicherte neue E-Bike/Pedelec dann durch ein gleichwertiges ersetzt. Außerdem werden versicherte, fest montierte Anbauteile bei Teilediebstahl ersetzt. Bei gestohlenen gebrauchten E-Bikes/Pedelecs gibt es eine Kostenbeteiligung für ein gleichwertiges Ersatz-E-Bike/Pedelec.

Außerdem enthalten ist der Pick-up-Service: Sollte die Weiterfahrt z. B. aufgrund einer Panne oder eines Motordefekts auf einer Tour nicht möglich sein, werden Fahrer und E-Bike/Pedelec abgeholt und zum Ausgangspunkt oder zur nächsten Werkstatt gebracht.

Gebrauchte E-Bikes/Pedelecs können ausschließlich über unsere Fachhändler versichert werden.

Sind Anbauteile auch versichert?

Wenn Sie die Anbauteile und deren Wert in der Versicherung angeben, sind diese auch entsprechend geschützt und werden bei Teilediebstahl erstattet. Voraussetzung ist, dass die Anbauteile fest montiert sind.

Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?

Die Versicherung gilt bei vorübergehenden Reisen weltweit. Der Pick-up-Service gilt im geographischen Europa.

Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats. Haben Sie zusätzlich den Sofortschutz für einmalig 3,50 EUR gebucht, gilt der Schutz ab dem Antragsdatum.

Wie lange läuft mein Vertrag?

Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 36 Monaten geschlossen und verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform gekündigt wird.

Was ist nicht versichert?
  • Neue und gebrauchte E-Bikes/Pedelecs und Fahrräder mit einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss über 15.000 EUR
  • Wartung und Inspektion
  • Software-Updates und Systemeinstellungen bei E-Bikes/Pedelecs
  • E-Bikes/Pedelecs und Fahrräder, die gewerblich genutzt werden
  • S-Pedelecs
Können gewerblich oder beruflich genutzte Fahrräder oder E-Bikes geschützt werden?

Gewerblich genutzte Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs sind nicht Vertragsbestandteil und können daher nicht geschützt werden. Beruflich genutzte Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs (z.B. im Rahmen eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) können versichert werden.

Wann und wie kann ich meine Fahrrad/E-Bike- Versicherung kündigen?

Der WERTGARANTIE Komplettschutz Bike läuft 12 Monate. Danach verlängert sich der Schutz jeweils um 12 Monate, es sei denn, Sie kündigen den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Kündigung können Sie jederzeit über unser Kundenportal aussprechen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was passiert im Fall eines Totalschadens?

Erscheint die Reparatur eines Fahrrads oder E-Bikes/Pedelecs wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, erhalten Sie eine Kostenbeteiligung für ein Ersatz-Fahrrad/E-Bike/Pedelec der gleichen Art in Höhe des Zeitwertes.

Welchen Preis muss ich bei Vertragsabschluss angeben?

Bitte geben Sie den Preis der Originalrechnung an. Bei Fahrrädern bitte den Preis der Originalrechnung inklusive Schlosspreis angeben.

Was ist der Pick-up-Service?

Der Pick-up-Service ist im Komplettschutz Bike für neue und gebrauchte Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs enthalten. Sollte das Fahrrad oder E-Bike/Pedelec während einer Tour zum Beispiel aufgrund von Beschädigung, Diebstahl, Reifenpanne oder Unfall ausfallen, werden Fahrer und Bike kostenfrei abgeholt und zurück zum Ausgangspunkt oder zur nächsten Werkstatt gebracht. Der Pick-up-Service gilt ab einer Entfernung von 3 km Luftlinie zum Wohnort oder Tagesausgangspunkt der Tour.

Was ist beim Akkuschutz versichert?

Der separat abschließbare Akkuschutz sichert folgende Schäden des E-Bike-/Pedelec-Akkus ab:

  • Schäden durch Feuchtigkeit
  • Elektronikschäden
  • Schäden durch unsachgemäße Handhabung
  • Schäden durch Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 13. Monat nach Vertragsbeginn und nach Austausch eines Akkus)
  • Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung

Im Komplettschutz Bike ist der Akkuschutz bereits enthalten.

Fahrrad/E-Bike Datenänderung

Kann ich das versicherte Fahrrad oder E-Bike/Pedelec während der Laufzeit wechseln?

Ja, das ist unkompliziert möglich. Dazu benötigen wir die Rechnung vom neuen E-Bike-Pedelec bzw. Fahrrad und ggf. weiteren mitzuversichernden An-/Umbauteilen sowie die Rahmennummer. Anschließend schreiben wir den Vertrag auf Ihr neues Rad um.

Ich habe mein versichertes Fahrrad oder E-Bike/Pedelec verkauft - bleibt der Versicherungsschutz erhalten?

Der Schutz für das versicherte Fahrrad oder E-Bike/Pedelec kann aufrechterhalten werden, wenn der bestehende Vertrag auf den neuen Besitzer umgeschrieben wird. Dafür benötigen wir die schriftlichen Bestätigungen: vom aktuellen Versicherungsnehmer, dass er/sie mit dem Überschreiben des Vertrags einverstanden ist und vom zukünftigen Versicherungsnehmer, dass er/sie den Vertrag übernimmt.

Wichtig ist dabei, dass die Vertragsnummer sowie die vollständigen Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum) des aktuellen und zukünftigen Versicherungsnehmers mit aufgeführt und beide Dokumente unterschrieben sind.

Bleibt mein Schutz bei einem Besitzerwechsel erhalten?

Wechselt das geschützte Fahrrad/E-Bike den Besitzer, kann der WERTGARANTIE Komplettschutz Bike weiterhin bestehen bleiben. Natürlich mit allen Rechten und Pflichten, die daraus entstehen. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte umgehend den Namen und die Adresse des Erwerbers mit, der den Vertrag weiterführen möchte. Der neue Versicherungsnehmer muss einen Übernahmeantrag unterschreiben. Hier finden Sie das entsprechende Formular.

Allgemeine Fragen an WERTGARANTIE

Allgemein Zahlung

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Sie können die Beiträge bequem über ein Lastschriftmandat von Ihrem Konto einziehen lassen und sparen sich dadurch manuellen Aufwand.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine Vorauszahlungsoption (abhängig von der Geräteklasse) von 2, 3 oder 5 Jahren mit einer Einsparung von bis zu 105 EUR an. Bitte beachten Sie, dass beim Komplettschutz für neue E-Bikes nur eine jährliche Vorauszahlung möglich ist.

Wie ändere ich meine Bankverbindung?

Ihre Bankverbindung ändern Sie ganz einfach über das Kundenportal im Bereich „Meine Daten“. In Zukunft buchen wir den Beitrag ihres WERTGARANTIE-Schutzes über die neu hinterlegte Bankverbindung ab. Bitte bedenken Sie, dass es aufgrund des SEPA-Verfahrens ein letztes Mal zu einer Abbuchung über Ihre aktuell hinterlegte Bankverbindung kommen kann.

Wie begleiche ich einen Beitragsrückstand und veranlasse, dass beiträge zukünftig wieder von meinem Konto eingezogen werden?

Teilen Sie uns Ihre Bankverbindung ganz einfach und schnell über das Kundenportal im Bereich „Meine Daten“ mit. So können wir den Beitragsrückstand und zukünftige Beiträge von der neuen Bankverbindung abbuchen.

Allgemein Registrierung im Kundenportal

Wie registriere ich mich im Kundenportal?

Damit Sie unsere Onlineservices jederzeit und überall nutzen können, ist eine einmalige Registrierung im Kundenportal notwendig. Wie schnell und einfach diese funktioniert, erfahren Sie in unserem Erklärvideo.

Was muss ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie im Login Bereich des Kundenportales auf „Passwort vergessen“ gehen. Dort geben Sie bitte Ihre Vertragsnummer und E-Mail-Adresse an. Sie erhalten daraufhin eine E-Mail mit einem vorübergehenden Passwort, mit dem Sie sich einloggen und ein neues Passwort vergeben können.

Meine Anmeldung im Kundenportal schlägt fehl. Was kann ich tun?

Wenn die Anmeldung mit Ihren aktuellen Daten nicht funktioniert, gehen sie wie folgt vor:

  1. Löschen Sie Ihren Browser Cache und versuchen Sie es erneut.
  2. Über die Passwort vergessen Funktion wird durch Angabe der E-Mail geprüft, ob eine Registrierung schon vorliegt. Sollte dem so sein können Sie ein neues Passwort bestimmen, wodurch die Anmeldung wieder einwandfrei funktioniert. Sie erhalten einen Link per E-Mail zur erneuten Passwortvergabe.
  3. Sollten Sie noch nicht registriert sein, registrieren Sie sich hier
  4. Sollte dies alles nicht erfolgreich sein, dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular, im Chat oder per E-Mail an kunde@wertgarantie.com mit Angabe Ihrer Vertragsnummer und der E-Mail-Adresse.
Wenn ich mich im Kundenportal registrieren möchte, erscheint eine Fehlermeldung

Wenn eine Registrierung nicht möglich ist, wird dies in Form einer Fehlermeldung ersichtlich. Es ist jedoch nicht immer eindeutig erkennbar, wodurch die Registrierung nicht möglich ist. Mögliche Ursachen können sein:

  • Sie haben bereits einen Vertrag bei WERTGARANTIE oder bei einem Partner von WERTGARANTIE abgeschlossen.
  • Sie sind bereits registriert, haben jedoch unterschiedliche personenrelevante Daten bei Vertragsabschluss angegeben (Dies passiert häufig bei Ehepartnern und Familienmitgliedern) Die E-Mail-Adresse ist jedoch identisch. Bitte beachten Sie, dass nur eine E-Mail-Adresse aus datenschutzrechtlichen Gründen registriert werden kann.
  • Sie haben bei Vertragsabschluss keine E-Mail-Adresse angegeben oder diese ist fehlerhaft.
  • Ihre personenrelevanten Daten haben sich in der Zwischenzeit geändert.
  • Sollte einer dieser Fälle eingetreten oder das Problem nicht nachvollziehbar sein, kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder Chat. Wir helfen Ihnen gerne.
Mein ausgewähltes Passwort wird nicht angenommen

Datensicherheit schreiben wir groß. Bitte achten Sie bei der Vergabe des Passwortes daher auf folgende Kriterien:

  • Mindestens acht Zeichen
  • Maximal 30 Zeichen
  • Einzelnes Zeichen nicht mehr als dreimal direkt hintereinander
  • Muss eine Zahl beinhalten
  • Muss ein Sonderzeichen beinhalten
  • Muss einen Großbuchstaben beinhalten
  • Muss einen Kleinbuchstaben beinhalten
Kundenbefragung

Ihre Meinung ist uns wichtig

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Produkte und Services noch besser auf Sie abzustimmen. Sie können uns dabei helfen, indem Sie an einer kurzen Befragung teilnehmen. Vielen Dank.