Diebstahl melden

Diebstahl des Fahrrads oder E-Bikes melden

Mit dem Schutz von WERTGARANTIE sind alle Ihre Fahrräder und E-Bikes immer auf der sicheren Seite. Sollte es einmal zu einem Diebstahl kommen, können Sie diesen mit nur wenigen Schritten melden. Wir zeigen Ihnen hier was im Diebstahlfall zu tun ist.

WERTGARANTIE Diebstahlregulierung

Mit dem Schutz von WERTGARANTIE sind alle Ihre Fahrräder oder E-Bikes immer auf der sicheren Seite. Sollte es einmal zum Diebstahl kommen, können Sie diesen mit nur wenigen Schritten melden. Wir zeigen Ihnen hier was im Schadenfall zu tun ist.

Ein versichertes Fahrrad oder E-Bike wurde gestohlen?

Der WERTGARANTIE Fachhändler Ihres Vertrauens kümmert sich um die Bearbeitung Ihrer Diebstahlmeldung.

So funktioniert es Schritt für Schritt:

  • Zuerst erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Danach geht es zum WERTGARANTIE Fachhändler.
  • Ihm übergeben Sie die polizeiliche Anzeige sowie eine kurze, schriftliche Beschreibung des Tathergangs.
  • Nach zeitnaher Bearbeitung durch uns erhalten Sie eine Information über die zu leistende Versicherungssumme.
  • Der Fachhändler kann nun die genehmigte Leistung beim Neukauf geltend machen.
BM Slide Schaden melden

BikeManager App Schnelle Hilfe bei Diebstahl

Sie können Ihren Diebstahl auch direkt über den BikeManager online und papierlos mit wenigen Klicks einreichen. Einfach klicken, downloaden und Services nutzen.

Häufige Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ein Diebstahl eintritt?

In unserem Kundenportal können Sie schnell und unkompliziert einen Diebstahl melden. Das sollte am besten sofort, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eintritt, erfolgen.

Bei Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus benötigen wir folgende Dokumente:

  • Persönliche Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige inkl. Angabe der Rahmennummer
  • Ausgefüllten, vorgegebenen Diebstahlbericht von WERTGARANTIE

Voraussetzungen, um bei Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl die Kosten erstattet zu bekommen:

  • Das Fahrrad oder E-Bike/Pedelec muss an einem festen Gegenstand angeschlossen gewesen sein.
  • Das Schloss muss eine UVP von mindestens 29 EUR haben. (Bei Kaufpreis/Versicherungswert über 1.000 eine UVP von mindestens 49€)
Was passiert, wenn ein Schaden/eine Reparatur eintritt?

Wenden Sie sich an eine Fachwerkstatt. Ab einer Reparatursumme von 150,00 Euro bei Fahrrädern bzw. 250,00 Euro bei E-Bikes/Pedelecs benötigen wir vorab einen Kostenvoranschlag. Reichen Sie die Rechnung dann unter fahrradteam@wertgarantie.com ein.

Bei einem Unfall benötigen wir immer einen polizeilichen Unfallbericht.

 

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nein, es gibt keine Selbstbeteiligung.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung? Teilen Sie uns dies ganz einfach über unser Kontaktformular mit oder erreichen Sie unseren Kundenservice. Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.