Schaden melden

Diebstahl eines Elektrogerätes melden

Machen Sie sich keine Sorgen, falls Ihr versichertes Gerät gestohlen wurde. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abwicklung des Diebstahls.

Einen Diebstahl bei WERTGARANTIE melden

Ein Diebstahl Ihres Gerätes sollte schnellstmöglich gemeldet werden. Über unser Kundenportal können Sie den Diebstahl bequem und einfach einreichen, ohne Zeit zu verlieren. In dem folgenden Video zeigen wir Ihnen, wie Sie ganz einfach einen Diebstahl oder Schaden melden können.

Einen Diebstahl melden - reagieren sie schnell!

Kurz nicht aufmerksam gewesen und schon ist es passiert: Ihr Elektrogerät wurde gestohlen. Diebstahl ist ein Vorfall, welcher so schnell wie möglich gemeldet werden sollte. In diesen Fällen sichert Sie der Diebstahlschutz von WERTGARANTIE ab und hilft Ihnen, ein neues Ersatzgerät zu beschaffen. Dabei können Sie ganz bequem und einfach den Diebstahl über unser Kundenportal melden. Dies gilt für folgende Geräte:

  • Smartphone
  • Tablet
  • Notebook
  • Smartwatch
  • Konsole

 

Um Ihren Fall bearbeiten zu können, müssen Sie vorab eine Anzeige bei der polizeilichen Dienststelle erstatten. Sollte es sich um ein Gerät handeln, welches mit SIM-Karte funktioniert, müssen Sie zu dem eine SIM-Kartensperrung veranlassen. Die Nachweise für das Erstatten der Anzeige und die Sperrung der SIM-Karte (falls möglich) laden Sie anschließend ganz bequem und mit nur wenig Aufwand im Kundenportal hoch. Dort benötigen wir ebenfalls eine kurze Beschreibung des Tathergangs, um Ihren Fall zeitnah bearbeiten zu können.

Ihr gestohlenes Geräte ist nicht auf dieser Liste zu finden? Keine Panik! Weitere Gerätearten können weiterhin über die Fachhändler von WERTGARANTIE als gestohlen gemeldet werden. Suchen Sie die Filiale einer unserer Partner auf und übergeben Sie diesem die benötigten Nachweise. Den restlichen Prozess übernimmt der Fachhändler für Sie, alles schnell, gut und sicher! Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie weitgehende Informationen über die zu leistende Versicherungssumme und der WERTGARANTIE Fachpartner kann die genehmigte Leistung geltend machen.

Sollten Sie einen Fachhändler in Ihrer Nähe finden wollen, dann empfehlen wir Ihnen die Fachhändlersuche von WERTGARANTIE.

Diebstahl melden im Kundenportal Nutzen Sie unsere digitalen Leistungen

Meldung über Kundenportal

Nachdem Sie die Anzeige erstattet haben, haben Sie die Möglichkeit, den Diebstahl schnell und sicher über unser Kundenportal zu melden.

Beschreibung des Diebstahls

Geben Sie uns eine kurze Beschreibung des Diebstahls und laden Sie die erforderlichen Dokumente im Kundenportal hoch.

Erstattung nach Prüfung

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen leiten wir den Erstattungsprozess ein und beteiligen uns an Ihrem Neugerätekauf, entweder direkt oder über Ihren Fachhändler.

Häufige Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ein Schaden/Diebstahl eintritt?

Für Smartphones, Notebooks, Tablets, Smartwatches und Konsolen können Sie unsere einfache und unkomplizierte Online-Schadensabwicklung nutzen. Melden Sie den Schaden in unserem Kundenportal. Anschließend erhalten Sie ein kostenloses Versandetikett, um das Gerät zur Reparatur einzusenden. Autorisierte Techniker reparieren Ihr Gerät und innerhalb weniger Werktage sollten Sie es funktionstüchtig wieder in den Händen halten. Eine detaillierte Anleitung finden Sie in unserem Erklärvideo.
Bei allen anderen versicherten Geräten wenden Sie sich entweder an einen WERTGARANTIE Fachhändler in Ihrer Nähe oder melden den Schaden im Kundenportal. Dann wird sich unser Kundenservice schnellstmöglich um die Abwicklung Ihrer Reparatur kümmern.
Im Fall eines Diebstahls nutzen Sie bitte die Online-Diebstahlmeldung im Kundenportal. Dazu benötigen wir eine kurze schriftliche Beschreibung des Tathergangs und einen schriftlichen Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei. Handelt es sich um ein Smartphone, benötigen wir zusätzlich einen Beleg über die SIM-Kartensperrung Ihres Mobilfunk-Anbieters.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nur bei Mobiltelefonen/Smartphones gibt es in einigen Fällen eine Selbstbeteiligung. Sie tragen bei Mobiltelefonen/Smartphones mit einem Kaufpreis von über 300 EUR (unsubventioniert) je Schadenfall einen Betrag von 30 EUR selbst. Dies gilt nicht bei Entschädigung in Form einer Neukaufbeteiligung.

Die Selbstbeteiligung entfällt bei Auswahl der Premium-Option für Ihr Mobiltelefon/Smartphone. Im Schadenfall übernehmen wir Ihre Reparaturrechnung ohne weitere Kosten für Sie.

Was bedeutet die Neukaufbeteiligung?

Erscheint eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit dem Zeitwert Ihres Geräts, mindestens aber mit 150 EUR an dem Kauf eines neuen Geräts. Die Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes schadenfreie Jahr um weitere 25 EUR jährlich. Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, werden Sie schriftlich darüber informiert, dass Sie eine Neukaufbeteiligung erhalten. Sie haben Anspruch auf die Auszahlung der Neukaufbeteiligung, sobald Sie belegen können, dass Sie sich ein neues Gerät oder Fahrrad gekauft haben. WERTGARANTIE überweist Ihnen den Betrag daraufhin schnellstmöglich. Alternativ können Sie auch bei Ihrem Fachhändler das neu gekaufte Gerät / Fahrrad mit der Neukaufbeteiligung direkt verrechnen. Sprechen Sie Ihren Fachhändler darauf an.

Erhalte ich die Neukaufbeteiligung auch ohne Schaden?

Die Neukaufbeteiligung ist eine Alternative zur Reparatur, wenn diese unwirtschaftlich oder ganz unmöglich ist. Voraussetzung für den Erhalt der Neukaufbeteiligung ist daher ein abgesicherter (wirtschaftlicher) Totalschaden des im Komplettschutz geschützten Gerätes. Ohne vorangegangenen Totalschaden am versicherten Gerät ist die Neukaufbeteiligung
nicht erhältlich.

Das Gerät wurde gestohlen, was mache ich jetzt?

Komplettschutz:

Die Premium-Option im WERTGARANTIE Komplettschutz deckt den Fall des Diebstahls ab. Auf diesem Wege erhalten Sie im Fall der Fälle eine Kostenbeteiligung in Höhe des Gerätezeitwertes. Bei Diebstahl des geschützten Gerätes wenden Sie sich bitte unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Diebstahl an den WERTGARANTIE Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben haben oder an unseren Kundenservice über unser Kontaktformular. Bei Smartphones, Mobiltelefonen, Tablets und Notebooks können Sie die Diebstahlmeldung auch über das Kundenportal einreichen. Bitte halten Sie für jeden Kontaktweg den Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei und die Originalrechnung bereit. Bei mobilen Geräten ist darauf zu achten, dass in der Strafanzeige und dem entsprechenden Nachweis die IMEI-Nummer aufgenommen ist. Zudem sind Sie verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach dem Diebstahl die mit dem Gerät gestohlene SIM-Karte sperren zu lassen. Ein Nachweis hierüber ist ebenfalls erforderlich.

Fahrrad/E-Bike/Pedelec Komplettschutz:

Bei Diebstahl, Teilediebstahl oder Vandalismus ist innerhalb eines Monats der Nachweis über die Stellung der Diebstahlsanzeige bei der Polizei sowie bei Diebstahl/Teilediebstahl zusätzlich der vom Versicherer vorgegebene Diebstahlbericht und bei Unfall Unfallbericht einzureichen. In den zuvor benannten Nachweisen bzw. Berichten ist jeweils die Rahmennummer des versicherten Fahrrads anzugeben. Der Akkuschutz enthält keine Entschädigung bei Diebstahl.

Kontaktieren Sie uns direkt

Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung? Teilen Sie uns Ihr Anliegen ganz einfach über unser Kontaktformular ein oder kontaktieren Sie direkt unseren Kundenservice. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.