Service Diebstahl melden

Wurde Ihr versichertes Gerät oder Fahrrad/E-Bike gestohlen? Wir helfen weiter. Alle Informationen zur Diebstahlabwicklung finden Sie auf dieser Seite.

Sie wurden bestohlen? Wir helfen weiter.

Sie bekommen im Kundenportal alle Informationen zur Diebstahlabwicklung für Ihre versicherten Geräte, Fahrräder oder E-Bikes. Jetzt NEU: Bei mobilen Geräten und Konsolen können Sie den Diebstahl gleich online und papierlos bei uns einreichen.

WERTGARANTIE Diebstahlregulierung

Ihr versichertes Gerät wurde gestohlen?

Nutzen Sie unsere schnelle und unkomplizierte Online-Diebstahlmeldung für Smartphone, Notebook, Tablet, Ihre Smartwatch oder Ihre Konsole im WERTGARANTIE Kundenportal. In wenigen Minuten können Sie den Diebstahl online melden und einreichen.

Neben einer kurzen, schriftlichen Beschreibung des Tathergangs benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

  • Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige der zuständigen Polizeidienststelle
  • Beleg über SIM-Kartensperrung (nur bei Smartphones und Tablets, die über eine SIM-Karte verfügen)

Ein anderes versichertes Gerät oder Fahrrad wurde gestohlen?

Der WERTGARANTIE Fachhändler Ihres Vertrauens kümmert sich um die Bearbeitung Ihrer Diebstahlmeldung.

So funktioniert es Schritt für Schritt:

  • Zuerst erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Danach geht es zum WERTGARANTIE Fachhändler.
  • Ihm übergeben Sie die polizeiliche Anzeige sowie eine kurze, schriftliche Beschreibung des Tathergangs.
  • Nach zeitnaher Bearbeitung durch uns erhalten Sie eine Information über die zu leistende Versicherungssumme.
  • Der Fachhändler kann nun die genehmigte Leistung beim Neukauf geltend machen.


Vertrauen Sie auf über 95 % Kundenzufriedenheit: der umfassende Service des Fachhandels und die starke Leistung von WERTGARANTIE.

So einfach funktioniert es Diebstahl melden

Anmeldung Kundenportal

Anzeige bei der Polizei machen. Anschließend im Kundenportal unter Schadenmeldungen Diebstahl melden.

Beschreibung Diebstahl

Folgen Sie den Anweisungen im Kundenportal und laden Sie die ggf. benötigten Unterlagen hoch.

Neukaufabwicklung

Beim Kauf eines Neugeräts erfolgt die Erstattung der Kosten an Ihren Fachhändler oder direkt an Sie.

Häufige Fragen Diebstahlmeldung - Elektrogeräte

Was passiert, wenn ein Schaden/Diebstahl eintritt?

Für Smartphones, Notebooks, Tablets, Smartwatches und Konsolen können Sie unsere einfache und unkomplizierte Online-Schadensabwicklung nutzen. Melden Sie den Schaden in unserem Kundenportal. Anschließend erhalten Sie ein kostenloses Versandetikett, um das Gerät zur Reparatur einzusenden. Autorisierte Techniker reparieren Ihr Gerät und innerhalb weniger Werktage sollten Sie es funktionstüchtig wieder in den Händen halten. Eine detaillierte Anleitung finden Sie in unserem Erklärvideo.
Bei allen anderen versicherten Geräten wenden Sie sich entweder an einen WERTGARANTIE Fachhändler in Ihrer Nähe oder melden den Schaden im Kundenportal. Dann wird sich unser Kundenservice schnellstmöglich um die Abwicklung Ihrer Reparatur kümmern.
Im Fall eines Diebstahls nutzen Sie bitte die Online-Diebstahlmeldung im Kundenportal. Dazu benötigen wir eine kurze schriftliche Beschreibung des Tathergangs und einen schriftlichen Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei. Handelt es sich um ein Smartphone, benötigen wir zusätzlich einen Beleg über die SIM-Kartensperrung Ihres Mobilfunk-Anbieters.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nur bei Mobiltelefonen/Smartphones gibt es in einigen Fällen eine Selbstbeteiligung. Sie tragen bei Mobiltelefonen/Smartphones mit einem Kaufpreis von über 300 EUR (unsubventioniert) je Schadenfall einen Betrag von 30 EUR selbst. Dies gilt nicht bei Entschädigung in Form einer Neukaufbeteiligung.

Die Selbstbeteiligung entfällt bei Auswahl der Premium-Option für Ihr Mobiltelefon/Smartphone. Im Schadenfall übernehmen wir Ihre Reparaturrechnung ohne weitere Kosten für Sie.

Was bedeutet die Neukaufbeteiligung?

Erscheint eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit dem Zeitwert Ihres Geräts, mindestens aber mit 150 EUR an dem Kauf eines neuen Geräts. Die Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes schadenfreie Jahr um weitere 25 EUR jährlich. Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, werden Sie schriftlich darüber informiert, dass Sie eine Neukaufbeteiligung erhalten. Sie haben Anspruch auf die Auszahlung der Neukaufbeteiligung, sobald Sie belegen können, dass Sie sich ein neues Gerät oder Fahrrad gekauft haben. WERTGARANTIE überweist Ihnen den Betrag daraufhin schnellstmöglich. Alternativ können Sie auch bei Ihrem Fachhändler das neu gekaufte Gerät / Fahrrad mit der Neukaufbeteiligung direkt verrechnen. Sprechen Sie Ihren Fachhändler darauf an.

Erhalte ich die Neukaufbeteiligung auch ohne Schaden?

Die Neukaufbeteiligung ist eine Alternative zur Reparatur, wenn diese unwirtschaftlich oder ganz unmöglich ist. Voraussetzung für den Erhalt der Neukaufbeteiligung ist daher ein abgesicherter (wirtschaftlicher) Totalschaden des im Komplettschutz geschützten Gerätes. Ohne vorangegangenen Totalschaden am versicherten Gerät ist die Neukaufbeteiligung
nicht erhältlich.

Das Gerät wurde gestohlen, was mache ich jetzt?

Komplettschutz:

Die Premium-Option im WERTGARANTIE Komplettschutz deckt den Fall des Diebstahls ab. Auf diesem Wege erhalten Sie im Fall der Fälle eine Kostenbeteiligung in Höhe des Gerätezeitwertes. Bei Diebstahl des geschützten Gerätes wenden Sie sich bitte unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Diebstahl an den WERTGARANTIE Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben haben oder an unseren Kundenservice über unser Kontaktformular. Bei Smartphones, Mobiltelefonen, Tablets und Notebooks können Sie die Diebstahlmeldung auch über das Kundenportal einreichen. Bitte halten Sie für jeden Kontaktweg den Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei und die Originalrechnung bereit. Bei mobilen Geräten ist darauf zu achten, dass in der Strafanzeige und dem entsprechenden Nachweis die IMEI-Nummer aufgenommen ist. Zudem sind Sie verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach dem Diebstahl die mit dem Gerät gestohlene SIM-Karte sperren zu lassen. Ein Nachweis hierüber ist ebenfalls erforderlich.

Fahrrad/E-Bike/Pedelec Komplettschutz:

Bei Diebstahl, Teilediebstahl oder Vandalismus ist innerhalb eines Monats der Nachweis über die Stellung der Diebstahlsanzeige bei der Polizei sowie bei Diebstahl/Teilediebstahl zusätzlich der vom Versicherer vorgegebene Diebstahlbericht und bei Unfall Unfallbericht einzureichen. In den zuvor benannten Nachweisen bzw. Berichten ist jeweils die Rahmennummer des versicherten Fahrrads anzugeben. Der Akkuschutz enthält keine Entschädigung bei Diebstahl.

Häufige Fragen Diebstahlmeldung - Fahrräder & E-Bikes

Was passiert, wenn ein Diebstahl eintritt?

In unserem Kundenportal können Sie schnell und unkompliziert einen Diebstahl melden. Das sollte am besten sofort, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eintritt, erfolgen.

Bei Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus benötigen wir folgende Dokumente:

  • Persönliche Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige inkl. Angabe der Rahmennummer
  • Ausgefüllten, vorgegebenen Diebstahlbericht von WERTGARANTIE

Voraussetzungen, um bei Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl die Kosten erstattet zu bekommen:

  • Das Fahrrad oder E-Bike/Pedelec muss an einem festen Gegenstand angeschlossen gewesen sein.
  • Das Schloss muss eine UVP von mindestens 29 EUR haben. (Bei Kaufpreis/Versicherungswert über 1.000 eine UVP von mindestens 49€)
Was passiert, wenn ein Schaden/eine Reparatur eintritt?

Wenden Sie sich an eine Fachwerkstatt. Ab einer Reparatursumme von 150,00 Euro bei Fahrrädern bzw. 250,00 Euro bei E-Bikes/Pedelecs benötigen wir vorab einen Kostenvoranschlag. Reichen Sie die Rechnung dann unter fahrradteam@wertgarantie.com ein.

Bei einem Unfall benötigen wir immer einen polizeilichen Unfallbericht.

 

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nein, es gibt keine Selbstbeteiligung.

WERTGARANTIE Service

Haben Sie noch Fragen?

Sind bei Ihnen noch Fragen offen oder Probleme ungeklärt? Wenn Sie unter „Häufige Fragen“ keine Lösung finden, kümmern wir uns persönlich um Ihr Anliegen - per Telefon, E-Mail oder im Chat.