Schaden melden

Mit dem Schutz von WERTGARANTIE sind alle Ihre technischen Geräte im Haushalt immer auf der sicheren Seite. Egal ob Smartphone, Notebook, Fernseher oder Haushaltsgeräte wie Waschmaschine oder Kühlschrank – bei einem Schaden sind Sie bestens abgesichert.

  • Schneller und unkomplizierter Service
  • Flexibler Versicherungsschutz
  • Vielzahl an Geräten können geschützt werden

Sollte es mal zum Schaden kommen, können Sie diesen in nur wenigen Schritten melden. Melden Sie sich direkt im Kundenportal an oder registrieren Sie sich, um einen Schaden zu melden und von den vielen weiteren Vorteilen zu profitieren.

Schaden melden - so einfach gehts:

Ihr versichertes Gerät ist defekt? Machen Sie sich keine Sorgen! Ganz egal, ob Ihr Smartphone nach einem Sturz einen Displayschaden hat, Ihr Laptop aufgrund eines Wasserschadens nicht mehr funktioniert oder Ihre Waschmaschine unerwartet den Dienst aufgibt– WERTGARANTIE ist für Sie da. Um den Schaden schnellstmöglich zu melden, wählen Sie einfach das betroffene Gerät aus:

Sie wollen einen Schaden melden, welcher Ihr Mobiltelefon betrifft? Dann gehen Sie wie folgt vor:

1. Schaden melden

Im Kundenportal können Sie den Schaden an Ihrem defekten Gerät schnell und unkompliziert melden. Unter dem Menüpunkt "Schadenmeldungen" führen wir Sie in nur wenigen Schritten durch den gesamten Prozess. Alternativ können Sie auch direkt über das Vertragscenter den Schaden melden – nutzen Sie dafür einfach den Button "Schaden melden" in der Übersicht Ihres jeweiligen Vertrags.

Während des Meldeprozesses erhalten Sie alle relevanten Informationen und Kontaktdaten zu Ihrem WERTGARANTIE Fachhändler, der sich um die gesamte Abwicklung kümmert – von der Schadenmeldung bis hin zur Reparatur. Sobald Ihr Gerät repariert ist, müssen Sie es nur noch abholen.

Sollten Sie einen anderen Fachhändler bevorzugen, können Sie über den Button "Zur Händler- und Werkstattsuche" ganz einfach einen Partner in Ihrer Nähe auswählen.

a. Schadensregulierung bei WERTGARANTIE Fachhändler

Je nach Größe und Transportmöglichkeiten Ihres defekten Geräts können Sie es direkt zu dem von Ihnen ausgewählten Fachhändler bringen. Am besten klären Sie telefonisch oder vor Ort, wie der Ablauf genau aussehen wird. Bei größeren Geräten, wie Waschmaschinen oder Kühlschränken, wird in der Regel eine Abholung organisiert oder ein Termin vereinbart, bei dem ein Techniker das Gerät vor Ort prüft.

Sobald der Schaden begutachtet wurde, müssen Sie nichts weiter tun: Ihr Fachhändler übernimmt die gesamte Schadensabwicklung und kümmert sich um die Reparatur. Sie werden über alle weiteren Schritte auf dem Laufenden gehalten. Sollte es sich um einen Totalschaden handeln oder die Reparatur unwirtschaftlich sein, unterstützen wir Sie beim Neukauf*.

* Neukaufbeteiligung:
Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines Ersatzgerätes. Die Neukaufbeteiligung ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art und Güte tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder bei Mobiltelefonen um ein Neugerät handelt.

b. Schadensregulierung von BSH und Miele Geräten

Wenn Sie einen Schaden mit einem Haushaltsgroßgerät der BSH oder Miele Produktreihe melden wollen, kontaktieren Sie bitte die entsprechende Service-Nummer des Herstellers. Der Werkskundendienst wird Ihren Schadensfall betreuen.

2. Sonderfälle: Schadenmeldung über andere Fachhändler/Werkstatt

Wenn Sie einen Fachhändler Ihrer Wahl für die Reparatur Ihres defekten Geräts beauftragen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Gerätetyp und Seriennummer des versicherten und defekten Geräts im Kostenvoranschlag aufgeführt sind.
  2. Senden Sie den Kostenvoranschlag an: schaden@wertgarantie.com
  3. Sobald wir den Kostenvoranschlag geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen. Sobald die Kosten freigegeben wurden, können Sie die Reparatur in Auftrag geben. Bitte begleichen Sie die Rechnung zunächst selbst und senden Sie uns anschließend die Quittung per E-Mail an schaden@wertgarantie.com. Sie erhalten den Betrag dann zeitnah von uns erstattet.
  4. Sollte die Reparaturkostenübernahme nicht möglich sein, etwa weil die Reparatur unwirtschaftlich ist oder ein Totalschaden vorliegt, informieren wir Sie über eine mögliche Beteiligung am Neukauf*.

* Neukaufbeteiligung:
Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines Ersatzgerätes. Die Neukaufbeteiligung ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art und Güte tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder bei Mobiltelefonen um ein Neugerät handelt.

So haben Sie volle Kontrolle über die Reparatur und eine schnelle Abwicklung.

Um einen Schaden an Ihrem Multimediageräte zu melden, folgen Sie diesen Schritten:

1. Schaden melden

Im Kundenportal können Sie den Schaden an Ihrem defekten Gerät schnell und unkompliziert melden. Gehen Sie einfach zum Menüpunkt "Schadenmeldungen", und folgen Sie den Anweisungen in wenigen Schritten. Alternativ gelangen Sie auch über das Vertragscenter in diesen Bereich – klicken Sie dafür einfach in der Vertragsübersicht auf den Button "Schaden melden".

Bestätigen Sie, dass das betroffene, versicherte Gerät vorhanden ist, und wählen Sie erneut "Schaden melden". Danach erfassen Sie die Details zu Ihrem Schadensfall Schritt für Schritt. Anschließend können Sie den Reparaturbegleitschein und das Versandlabel direkt ausdrucken.

2. Gerät versenden

Verpacken Sie Ihr defektes Gerät sowie eventuell betroffene Zubehörteile (falls diese den Schaden mit verursacht haben) sicher zusammen mit dem Reparaturbegleitschein in einem stabilen Paket. Bringen Sie das Versandlabel gut sichtbar an und geben Sie das Paket entweder an einer Annahmestelle ab oder lassen Sie es bequem von Zuhause abholen.

3. Reparatur / Austausch

Sobald Ihr defektes Gerät beim Reparaturdienstleister eingetroffen ist, wird es gründlich untersucht. Nach Freigabe der Schadenregulierung durch WERTGARANTIE erfolgt entweder die Reparatur oder ein Austausch. Den aktuellen Status der Reparatur können Sie jederzeit im Kundenportal verfolgen. Falls Sie im Rahmen der Schadenmeldung zustimmen, erhalten Sie zudem Benachrichtigungen per E-Mail.

4. Rücksendung

Nach erfolgreicher Reparatur oder Austausch senden wir Ihnen das Gerät auf schnellstem Weg an Ihre angegebene Lieferadresse zurück.

1. Schaden melden

Im Kundenportal können Sie den Schaden an Ihrem defekten Gerät schnell und unkompliziert melden. Gehen Sie einfach zum Menüpunkt "Schadenmeldungen", und folgen Sie den Anweisungen in wenigen Schritten. Alternativ gelangen Sie auch über das Vertragscenter in diesen Bereich – klicken Sie dafür einfach in der Vertragsübersicht auf den Button "Schaden melden".

Bestätigen Sie, dass das betroffene, versicherte Gerät vorhanden ist, und wählen Sie erneut "Schaden melden". Danach erfassen Sie die Details zu Ihrem Schadensfall Schritt für Schritt. Anschließend können Sie den Reparaturbegleitschein und das Versandlabel direkt ausdrucken.

2.1 Schadensregulierung bei WERTGARANTIE Fachhändler

Je nach Größe und Transportmöglichkeiten Ihres defekten Geräts können Sie es direkt zu dem von Ihnen ausgewählten Fachhändler bringen. Am besten klären Sie telefonisch oder vor Ort, wie der Ablauf genau aussehen wird. Bei größeren Geräten, wie Waschmaschinen oder Kühlschränken, wird in der Regel eine Abholung organisiert oder ein Termin vereinbart, bei dem ein Techniker das Gerät vor Ort prüft.

Sobald der Schaden begutachtet wurde, müssen Sie nichts weiter tun: Ihr Fachhändler übernimmt die gesamte Schadensabwicklung und kümmert sich um die Reparatur. Sie werden über alle weiteren Schritte auf dem Laufenden gehalten. Sollte es sich um einen Totalschaden handeln oder die Reparatur unwirtschaftlich sein, unterstützen wir Sie beim Neukauf*.

*Neukaufbeteiligung:
Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines Ersatzgerätes. Die Neukaufbeteiligung ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art und Güte tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder bei Mobiltelefonen um ein Neugerät handelt.

 

2.2 Schadensregulierung von BSH und Miele Geräten

Wenn Sie einen Schaden mit einem Haushaltsgroßgerät der BSH oder Miele Produktreihe melden wollen, kontaktieren Sie bitte die entsprechende Service-Nummer des Herstellers. Der Werkskundendienst wird Ihren Schadensfall betreuen.

3.Sonderfälle: Schadenmeldung über andere Fachhändler/Werkstatt

Wenn Sie einen Fachhändler Ihrer Wahl für die Reparatur Ihres defekten Geräts beauftragen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Gerätetyp und Seriennummer des versicherten und defekten Geräts im Kostenvoranschlag aufgeführt sind.
  2. Senden Sie den Kostenvoranschlag an: schaden@wertgarantie.com
  3. Sobald wir den Kostenvoranschlag geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen. Sobald die Kosten freigegeben wurden, können Sie die Reparatur in Auftrag geben. Bitte begleichen Sie die Rechnung zunächst selbst und senden Sie uns anschließend die Quittung per E-Mail an schaden@wertgarantie.com.. Sie erhalten den Betrag dann zeitnah von uns erstattet.
  4. Sollte die Reparaturkostenübernahme nicht möglich sein, etwa weil die Reparatur unwirtschaftlich ist oder ein Totalschaden vorliegt, informieren wir Sie über eine mögliche Beteiligung am Neukauf*.

* Neukaufbeteiligung:
Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines Ersatzgerätes. Die Neukaufbeteiligung ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art und Güte tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder bei Mobiltelefonen um ein Neugerät handelt.

So haben Sie volle Kontrolle über die Reparatur und eine schnelle Abwicklung.

Profitieren Sie von unseren Leistungen WERTGARANTIE Kundenportal

Online-Schadenmeldung

Sparen Sie wertvolle Zeit und reichen Sie Ihren Schaden innerhalb weniger Minuten bequem online bei uns ein.

Hilfe durch Kundensupport

Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig! Unser Support steht Ihnen von Montags bis Samstags zur Seite und hilft Ihnen gerne.

Geprüfte Kundenzufriedenheit

Werden Sie Teil der WERTGARANTIE-Familie und setzen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Schutz von Elektrogeräten.

Häufige Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ein Schaden/Diebstahl eintritt?

Für Smartphones, Notebooks, Tablets, Smartwatches und Konsolen können Sie unsere einfache und unkomplizierte Online-Schadensabwicklung nutzen. Melden Sie den Schaden in unserem Kundenportal. Anschließend erhalten Sie ein kostenloses Versandetikett, um das Gerät zur Reparatur einzusenden. Autorisierte Techniker reparieren Ihr Gerät und innerhalb weniger Werktage sollten Sie es funktionstüchtig wieder in den Händen halten. Eine detaillierte Anleitung finden Sie in unserem Erklärvideo.
Bei allen anderen versicherten Geräten wenden Sie sich entweder an einen WERTGARANTIE Fachhändler in Ihrer Nähe oder melden den Schaden im Kundenportal. Dann wird sich unser Kundenservice schnellstmöglich um die Abwicklung Ihrer Reparatur kümmern.
Im Fall eines Diebstahls nutzen Sie bitte die Online-Diebstahlmeldung im Kundenportal. Dazu benötigen wir eine kurze schriftliche Beschreibung des Tathergangs und einen schriftlichen Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei. Handelt es sich um ein Smartphone, benötigen wir zusätzlich einen Beleg über die SIM-Kartensperrung Ihres Mobilfunk-Anbieters.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nur bei Mobiltelefonen/Smartphones gibt es in einigen Fällen eine Selbstbeteiligung. Sie tragen bei Mobiltelefonen/Smartphones mit einem Kaufpreis von über 300 EUR (unsubventioniert) je Schadenfall einen Betrag von 30 EUR selbst. Dies gilt nicht bei Entschädigung in Form einer Neukaufbeteiligung.

Die Selbstbeteiligung entfällt bei Auswahl der Premium-Option für Ihr Mobiltelefon/Smartphone. Im Schadenfall übernehmen wir Ihre Reparaturrechnung ohne weitere Kosten für Sie.

Was bedeutet die Neukaufbeteiligung?

Erscheint eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit dem Zeitwert Ihres Geräts, mindestens aber mit 150 EUR an dem Kauf eines neuen Geräts. Die Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes schadenfreie Jahr um weitere 25 EUR jährlich. Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, werden Sie schriftlich darüber informiert, dass Sie eine Neukaufbeteiligung erhalten. Sie haben Anspruch auf die Auszahlung der Neukaufbeteiligung, sobald Sie belegen können, dass Sie sich ein neues Gerät oder Fahrrad gekauft haben. WERTGARANTIE überweist Ihnen den Betrag daraufhin schnellstmöglich. Alternativ können Sie auch bei Ihrem Fachhändler das neu gekaufte Gerät / Fahrrad mit der Neukaufbeteiligung direkt verrechnen. Sprechen Sie Ihren Fachhändler darauf an.

Erhalte ich die Neukaufbeteiligung auch ohne Schaden?

Die Neukaufbeteiligung ist eine Alternative zur Reparatur, wenn diese unwirtschaftlich oder ganz unmöglich ist. Voraussetzung für den Erhalt der Neukaufbeteiligung ist daher ein abgesicherter (wirtschaftlicher) Totalschaden des im Komplettschutz geschützten Gerätes. Ohne vorangegangenen Totalschaden am versicherten Gerät ist die Neukaufbeteiligung
nicht erhältlich.

Das Gerät wurde gestohlen, was mache ich jetzt?

Komplettschutz:

Die Premium-Option im WERTGARANTIE Komplettschutz deckt den Fall des Diebstahls ab. Auf diesem Wege erhalten Sie im Fall der Fälle eine Kostenbeteiligung in Höhe des Gerätezeitwertes. Bei Diebstahl des geschützten Gerätes wenden Sie sich bitte unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Diebstahl an den WERTGARANTIE Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben haben oder an unseren Kundenservice über unser Kontaktformular. Bei Smartphones, Mobiltelefonen, Tablets und Notebooks können Sie die Diebstahlmeldung auch über das Kundenportal einreichen. Bitte halten Sie für jeden Kontaktweg den Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei und die Originalrechnung bereit. Bei mobilen Geräten ist darauf zu achten, dass in der Strafanzeige und dem entsprechenden Nachweis die IMEI-Nummer aufgenommen ist. Zudem sind Sie verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach dem Diebstahl die mit dem Gerät gestohlene SIM-Karte sperren zu lassen. Ein Nachweis hierüber ist ebenfalls erforderlich.

Fahrrad/E-Bike/Pedelec Komplettschutz:

Bei Diebstahl, Teilediebstahl oder Vandalismus ist innerhalb eines Monats der Nachweis über die Stellung der Diebstahlsanzeige bei der Polizei sowie bei Diebstahl/Teilediebstahl zusätzlich der vom Versicherer vorgegebene Diebstahlbericht und bei Unfall Unfallbericht einzureichen. In den zuvor benannten Nachweisen bzw. Berichten ist jeweils die Rahmennummer des versicherten Fahrrads anzugeben. Der Akkuschutz enthält keine Entschädigung bei Diebstahl.

Kontaktieren Sie uns direkt

Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung? Teilen Sie uns Ihr Anliegen ganz einfach über unser Kontaktformular ein oder kontaktieren Sie direkt unseren Kundenservice. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.