
Diebstahl melden
Mit dem Schutz von WERTGARANTIE sind alle Ihre technischen Geräte im Haushalt stets optimal abgesichert – und das nicht nur bei Schäden, sondern auch im Falle eines Diebstahls. Wenn eines Ihrer versicherten Geräte gestohlen wird, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.
Melden Sie Schäden einfach und bequem über unser Kundenportal.
- Alle Geräte auf einen Blick
- Diebstahl in wenigen Schritten melden
- Vertragsdaten und Nachrichten immer griffbereit
Diebstahl melden - so einfach geht's:
Ihr versichertes Gerät wurde gestohlen? Das ist ärgerlich, aber Sie müssen sich keine Sorgen machen – wir sind für Sie da! Dank Ihrer WERTGARANTIE Diebstahlversicherung kümmern wir uns um eine schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung, sodass Sie so wenig Unannehmlichkeiten wie möglich haben. Sobald Sie den Diebstahl gemeldet haben, leiten wir alle notwendigen Schritte in die Wege, um den Schaden zu regulieren.
Unser Ziel ist es, Ihnen rasch zu helfen, damit Sie zeitnah wieder ein Ersatzgerät in den Händen halten können. Um den Diebstahl schnellstmöglich zu melden, wählen Sie einfach das betroffene Gerät aus:
Diebstahl eines Mobiltelefons melden
Ihr Mobiltelefon wurde gestohlen? Dann gehen Sie wie folgt vor, um schnellstmöglich von Ihrem Versicherungsschutz Gebrauch zu machen:
1. Polizeiliche Anzeige / SIM-Karten Sperrung
Bitte melden Sie den Diebstahl Ihres Geräts persönlich bei der Polizei, da wir Online-Anzeigen leider nicht akzeptieren können. Wichtige Angaben, die Sie bei der Anzeige benötigen, sind die Gerätebezeichnung sowie die Seriennummer oder IMEI-Nummer. Falls es sich um ein Smartphone handelt, müssen Sie zudem einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte vorlegen.
2. Diebstahl melden
Nach der Anmeldung im Kundenportal können Sie den Diebstahl Ihres Smartphones ganz einfach und schnell auf der Hauptübersichtsseite unter „Diebstahl melden“ angeben. Alternativ können Sie auch unter „Meine Verträge“ bei Ihrem betroffenen Vertrag die einzelnen Geräte einsehen und auch dort den Diebstahl melden. Füllen Sie einfach das Formular zum Diebstahl aus und laden Sie anschließend die benötigten Dokumente hoch. Wir prüfen dann umgehend Ihren Fall und informieren Sie per E-Mail über die Höhe der Schadenersatzleistung.
3. Neukaufabwicklung mit Fachhändler
Wenden Sie sich nun an Ihren Fachhändler, um ein neues Gerät auszusuchen. Nachdem Sie die Kaufrechnung für das neue Gerät eingereicht haben, kann die Erstattung entweder direkt an Sie oder an den Fachhändler erfolgen. Das neue Gerät wird anschließend automatisch in Ihren bestehenden Vertrag übernommen.
Bei weiteren Fragen können Sie gerne unsere Serviceseite nutzen, auf der wir die häufigsten Fragen zum Kundenportal geklärt haben.
Diebstahl eines Multimediagerätes melden
Ihr Multimediagerät wurde gestohlen? Dann gehen Sie wie folgt vor, um schnellstmöglich von Ihrem Versicherungsschutz Gebrauch zu machen
1. Polizeiliche Anzeige
Bitte melden Sie den Diebstahl Ihres Geräts persönlich bei der Polizei, da wir Online-Anzeigen leider nicht akzeptieren können. Wichtige Angaben, die Sie bei der Anzeige benötigen, sind die Gerätebezeichnung sowie die Seriennummer oder IMEI-Nummer.
2. Diebstahl melden
Nach der Anmeldung im Kundenportal können Sie den Diebstahl Ihres Multimediagerätes ganz einfach und schnell auf der Hauptübersichtsseite unter „Diebstahl melden“ angeben. Alternativ können Sie auch unter „Meine Verträge“ bei Ihrem betroffenen Vertrag die einzelnen Geräte einsehen und auch dort den Diebstahl melden. Füllen Sie einfach das Formular zum Diebstahl aus und laden Sie anschließend die benötigten Dokumente hoch. Wir prüfen dann umgehend Ihren Fall und informieren Sie per E-Mail über die Höhe der Schadenersatzleistung.
3. Neukaufabwicklung mit Fachhändler
Wenden Sie sich nun an Ihren Fachhändler, um ein neues Gerät auszusuchen. Nachdem Sie die Kaufrechnung für das neue Gerät eingereicht haben, kann die Erstattung entweder direkt an Sie oder an den Fachhändler erfolgen. Das neue Gerät wird anschließend automatisch in Ihren bestehenden Vertrag übernommen.
Bei weiteren Fragen können Sie gerne unsere Serviceseite nutzen, auf der wir die häufigsten Fragen zum Kundenportal geklärt haben.
Diebstahl eines Haushaltgerätes melden
Ihr Haushaltsgerät wurde gestohlen? Dann gehen Sie wie folgt vor, um schnellstmöglich von Ihrem Versicherungsschutz Gebrauch zu machen
1. Polizeiliche Anzeige
Bitte melden Sie den Diebstahl Ihres Geräts persönlich bei der Polizei, da wir Online-Anzeigen leider nicht akzeptieren können. Wichtige Angaben, die Sie bei der Anzeige benötigen, sind die Gerätebezeichnung sowie die Seriennummer.
2. Diebstahl melden
Nach der Anmeldung im Kundenportal können Sie den Diebstahl Ihres Haushaltgerätes ganz einfach und schnell auf der Hauptübersichtsseite unter „Diebstahl melden“ angeben. Alternativ können Sie auch unter „Meine Verträge“ bei Ihrem betroffenen Vertrag die einzelnen Geräte einsehen und auch dort den Diebstahl melden. Füllen Sie einfach das Formular zum Diebstahl aus und laden Sie anschließend die benötigten Dokumente hoch. Wir prüfen dann umgehend Ihren Fall und informieren Sie per E-Mail über die Höhe der Schadenersatzleistung.
3. Neukaufabwicklung mit Fachhändler
Wenden Sie sich nun an Ihren Fachhändler, um ein neues Gerät auszusuchen. Nachdem Sie die Kaufrechnung für das neue Gerät eingereicht haben, kann die Erstattung entweder direkt an Sie oder an den Fachhändler erfolgen. Das neue Gerät wird anschließend automatisch in Ihren bestehenden Vertrag übernommen.
Bei weiteren Fragen können Sie gerne unsere Serviceseite nutzen, auf der wir die häufigsten Fragen zum Kundenportal geklärt haben.
Profitieren Sie von unseren Leistungen WERTGARANTIE Kundenportal
Alle Geräte zentral auf einen Blick
Behalten Sie den Überblick über all Ihre versicherten Geräte an einem zentralen Ort
Diebstahl in wenigen Schritten melden
Melden Sie Ihren Diebstahl online schnell und unkompliziert mit nur wenigen Klicks.
Vertragsdaten und Nachrichten immer griffbereit
Greifen Sie jederzeit auf Ihre Vertragsinformationen und Mitteilungen zu
Häufige Fragen und Antworten
- Was passiert, wenn ein Schaden/Diebstahl eintritt?
Für Smartphones, Notebooks, Tablets, Smartwatches und Konsolen können Sie unsere einfache und unkomplizierte Online-Schadensabwicklung nutzen. Melden Sie den Schaden in unserem Kundenportal. Anschließend erhalten Sie ein kostenloses Versandetikett, um das Gerät zur Reparatur einzusenden. Autorisierte Techniker reparieren Ihr Gerät und innerhalb weniger Werktage sollten Sie es funktionstüchtig wieder in den Händen halten.
Bei allen anderen versicherten Geräten wenden Sie sich entweder an einen WERTGARANTIE Fachhändler in Ihrer Nähe oder melden den Schaden im Kundenportal. Dann wird sich unser Kundenservice schnellstmöglich um die Abwicklung Ihrer Reparatur kümmern.
Im Fall eines Diebstahls nutzen Sie bitte die Online-Diebstahlmeldung im Kundenportal. Dazu benötigen wir eine kurze schriftliche Beschreibung des Tathergangs und einen schriftlichen Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei. Handelt es sich um ein Smartphone, benötigen wir zusätzlich einen Beleg über die SIM-Kartensperrung Ihres Mobilfunk-Anbieters.- Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nur bei Mobiltelefonen/Smartphones gibt es in einigen Fällen eine Selbstbeteiligung. Sie tragen bei Mobiltelefonen/Smartphones mit einem Kaufpreis von über 300 EUR (unsubventioniert) je Schadenfall einen Betrag von 30 EUR selbst. Dies gilt nicht bei Entschädigung in Form einer Neukaufbeteiligung.
Die Selbstbeteiligung entfällt bei Auswahl der Premium-Option für Ihr Mobiltelefon/Smartphone. Im Schadenfall übernehmen wir Ihre Reparaturrechnung ohne weitere Kosten für Sie.
- Was bedeutet die Neukaufbeteiligung?
Erscheint eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit dem Zeitwert Ihres Geräts, mindestens aber mit 150 EUR an dem Kauf eines neuen Geräts. Die Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes schadenfreie Jahr um weitere 25 EUR jährlich. Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, werden Sie schriftlich darüber informiert, dass Sie eine Neukaufbeteiligung erhalten. Sie haben Anspruch auf die Auszahlung der Neukaufbeteiligung, sobald Sie belegen können, dass Sie sich ein neues Gerät oder Fahrrad gekauft haben. WERTGARANTIE überweist Ihnen den Betrag daraufhin schnellstmöglich. Alternativ können Sie auch bei Ihrem Fachhändler das neu gekaufte Gerät / Fahrrad mit der Neukaufbeteiligung direkt verrechnen. Sprechen Sie Ihren Fachhändler darauf an.
- Erhalte ich die Neukaufbeteiligung auch ohne Schaden?
Die Neukaufbeteiligung ist eine Alternative zur Reparatur, wenn diese unwirtschaftlich oder ganz unmöglich ist. Voraussetzung für den Erhalt der Neukaufbeteiligung ist daher ein abgesicherter (wirtschaftlicher) Totalschaden des im Komplettschutz geschützten Gerätes. Ohne vorangegangenen Totalschaden am versicherten Gerät ist die Neukaufbeteiligung
nicht erhältlich.- Das Gerät wurde gestohlen, was mache ich jetzt?
- Bitte melden Sie den Diebstahl Ihres Geräts persönlich bei der Polizei, da wir Online-Anzeigen leider nicht akzeptieren können. Wichtige Angaben, die Sie bei der Anzeige benötigen, sind die Gerätebezeichnung sowie die Seriennummer oder IMEI-Nummer. Falls es sich um ein Smartphone handelt, müssen Sie zudem einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte vorlegen.
- Anschließend loggen Sie sich ins WERTGARANTIE-Kundenportal ein oder registrieren sich neu.
- Nach der Anmeldung im Kundenportal können Sie den Diebstahl Ihres Smartphones ganz einfach und schnell auf der Hauptübersichtsseite unter „Diebstahl melden“ angeben. Alternativ können Sie auch unter „Meine Verträge“ bei Ihrem betroffenen Vertrag die einzelnen Geräte einsehen und auch dort den Diebstahl melden.
- Wir prüfen dann umgehend Ihren Fall und informieren Sie per E-Mail über die Höhe der Schadenersatzleistung.
Kontaktieren Sie uns direkt
Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung? Teilen Sie uns Ihr Anliegen ganz einfach über unser Kontaktformular ein oder kontaktieren Sie direkt unseren Kundenservice. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.