Handwerker repariert Waschmaschine
Reparaturbonus - das steckt hinter der Förderaktion (Bild: Grustock - stock.adobe.com)

Ratgeber Elektronik Reparaturbonus - das steckt hinter der Förderaktion

Wann immer etwas zu Bruch geht, ist das ärgerlich. Nicht nur, weil das, was vorher ging, plötzlich nicht mehr geht. Sondern auch, weil die Anschaffung eines neuen Geräts, z.B. eines Fernsehers teuer ist. Wegwerfen ist zudem nicht besonders nachhaltig. Um diesem Dilemma eine Lösung entgegenzustellen, hat das Klimaschutzministerium den sogenannten „Reparaturbonus“ ins Leben gerufen. Finanziert von der Europäischen Union, erhalten Privatpersonen einen Zuschuss, um defekte Elektrogeräte zu reparieren. Im Folgenden verraten wir Ihnen, was genau der Reparaturbonus ist, welche Geräte gefördert werden und wie Sie einen Antrag stellen können.

Reparatur-Bonus: Was ist das eigentlich?

Der Reparaturbonus ist eine Initiative des Klimaschutzministeriums. Sie richtet sich speziell an Privatpersonen, die defekte Elektronikgeräte instand setzen lassen möchten. Die Förderung wird mit einem Budget von 130 Millionen Euro aus "NextGenerationEU" im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans unterstützt. Die Initiative wurde in Österreich gestartet und läuft unter dem Motto: „Reparieren statt wegwerfen“.

Reparaturbonus in Österreich: Förderungsfähige Geräte

Durch die Inanspruchnahme der Reparaturdienste können Sie von einem Rabatt profitieren und gleichzeitig einen positiven Beitrag für Klima und Umwelt leisten. Das Klimaschutzministerium übernimmt bis zu 200 Euro pro Reparatur.

Folgende Geräte werden u.a. gefördert:

  • Küchenmaschine
  • Wasserkocher
  • Leuchten
  • Headset
  • Smartphone
  • Notebook
  • Waschmaschine
  • E-Bikes
  • Spielzeug
  • Lautsprecher
  • Hochdruckreiniger

Grundsätzlich werden Reparaturdienstleistungen, für die bereits Ansprüche auf Ersatz von Dritten bestehen (z.B. durch Versicherungen) und Reparaturen, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen erfolgen, von der Förderung ausgeschlossen. Auch Service- und Wartungsarbeiten gelten nicht als Reparaturen und sind daher ebenfalls nicht förderungsfähig.

Diese Geräte werden nicht gefördert:

  • PKWs
  • Hybrid- und Elektroautos
  • Gasherd
  • Benzinrasenmäher
  • Notstromaggregat
  • Photovoltaikanlage
  • Windturbine
  • Leuchtmittel
  • Waffen

Was bringt der Reparaturbonus?

Durch den Reparaturbonus können Einzelpersonen eine finanzielle Unterstützung von bis zu 200 Euro für die Reparatur ihrer Elektronikgeräte erhalten sowie bis zu 30 Euro für die Erstellung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerunternehmen. Das heißt: Abhängig von der Höhe der Reparatur, sparen Sie viel Geld mit dem Reparaturbonus. 

Zudem, und das ist ein entscheidender Vorteil, tun Sie etwas Gutes für die Umwelt. Indem Sie keinen Elektroschritt produzieren. Die Herstellung von Produkten erfordert Energie, insbesondere bei großen und komplexen Maschinen. Durch den Austausch kleiner Teile wird Energie und Material gespart.

Doch auch die Partnerbetriebe, die die Reparatur durchführen, haben durch den Reparaturbonus Vorteile. Nachdem Sie als Partnerbetrieb den Antrag auf Rückerstattung für Ihre Kundinnen und Kunden gestellt haben, wird die Förderung ausgezahlt. Dadurch müssen Sie die Reparaturkosten nicht vorstrecken. 

Ein weiterer Vorteil ist, dass Ihre Kundinnen und Kunden nach einer Reparatur sofort einen neuen Bon für die Reparatur eines weiteren Elektrogeräts beantragen können. Dadurch können Sie sich auf zusätzliche Umsätze freuen. Mit anderen Worten: Die Partnerschaft lohnt sich insbesondere auch für Betriebe.

Welche Voraussetzungen gelten für den Reparaturbonus?

Hände halten Komponenten von Elektrogerät in Kamera
Für die Reparatur vieler Geräte benötigen Sie Fachpersonal. (Bild: Denis Sandmann - stock.adobe.com)

Die Förderung deckt die Kosten für Reparaturen und Kostenvoranschläge für Elektro- und Elektronikgeräte ab, die normalerweise in privaten Haushalten genutzt werden. Eine Reparatur beinhaltet die Wiederherstellung eines defekten Objekts in einem funktionsfähigen Zustand. Daher umfasst sie Geräte mit elektronischen oder elektrischen Komponenten, unabhängig davon, ob sie funktionsbestimmend sind (z.B. ein Haartrockner) oder nicht (z. B. ein Duschkopf mit Farbwechsel).

Ebenso sind Reparaturen von nicht-elektronischen Gerätekomponenten (z. B. ein defektes Rad eines Staubsaugers) förderfähig. Grundsätzlich sind der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues oder generalüberholtes Gerät von der Förderung ausgeschlossen. Die Geräte müssen in Privatbesitz sein und dürfen nicht ausgeliehen oder gemietet werden. 

Antrag für Reparaturbonus in Österreich stellen – so geht’s

Um den Reparaturbonus zu erhalten, müssen Sie ihn zunächst  auf www.reparaturbonus.at beantragen und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe einlösen. Beim Partnerbetrieb begleichen Sie den gesamten Rechnungsbetrag, bevor die Fördergelder direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen werden. Das Einlösen des Reparaturbonus ist ausschließlich bei einem Partnerbetrieb möglich, der an der Bundesförderungsaktion teilnimmt. 

Einen Antrag stellen Sie wie folgt:

 Beantragung des Reparaturbons

  • Sie geben Ihre persönlichen Daten an (Vor-, Nachname, Geburtsdatum, Adresse, etc.)
  • Tragen Sie anschließend Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer und IBAN ein
  • Nach Beantragung erhalten Sie den Bon per Mail bzw. Download
  • Der Bon kann ausgedruckt oder digital gespeichert werden
  • Der Bon ist nach Erstellung drei Wochen gültig           
     

Einlösen des Reparaturbons nach Reparatur bzw. Kostenvoranschlages

  • Geben Sie den Bon bei Zahlung der Reparatur oder Kostenvoranschlages beim Betrieb ab
  • Zahlen Sie zunächst den gesamten Rechnungsbetrag
  • Der Partnerbetrieb reicht die bezahlte Rechnung anschließend ein
  • Sobald sie der Partnerbetrieb eingereicht hat, werden Sie benachrichtigt       
     

Überweisung der Förderung durch die KPC

  • Die Förderung wird nach Bearbeitung des Antrags direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen 

Wie hoch ist die Förderung eines Reparatur-Bonus?

Die maximale Förderhöhe für Reparaturen beträgt 200 Euro pro Bon, während für Kostenvoranschläge höchstens 30 Euro oder 50 % der förderfähigen Bruttokosten gewährt werden, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Der Förderbetrag wird auf den nächsten ganzen Euro abgerundet. 

Wenn Sie sich nach einem Kostenvoranschlag, für den Sie bereits eine Förderung beantragt haben, für die Reparatur beim gleichen Betrieb entscheiden, muss diese dort erfolgen. Ein Bon kann immer nur für die Reparatur bzw. Kostenvoranschlag eines Geräts verwendet werden.

Der Reparaturbonus auf einen Blick

  • Der Reparaturbonus ist eine Initiative des Klimaschutzministeriums
  • Der Bonus gilt für Elektro- und Elektronikgeräte im Haushalt, Freizeit- und Gartenbereich
  • Reparaturen nicht-elektronischer Geräte sind ebenfalls förderfähig
  • Die Förderung beträgt maximal 200 Euro
  • Teilnehmende Partnerbetriebe führen die Reparatur durch
  • Sie zahlen erst den Rechnungsbetrag und erhalten die Förderung dann auf Ihr Konto
  • Ein Bon kann für Reparatur und Kostenvoranschlag eines Geräts genutzt werden