Steckdose mit Geldscheinen
Strompreisbremse: die wichtigsten Informationen (Bild: Dominik Neudecker - stock.adobe.com)

Ratgeber Elektronik Strompreisbremse: die wichtigsten Informationen

Geld ist schon etwas Schönes. Vor allem dann, wenn man es hat. Da viele Österreicherinnen und Österreicher in Anbetracht steigender Energiekosten aber immer weniger haben, hat die Bundesregierung die sogenannte Strompreisbremse beschlossen. Der Stromkostenzuschuss stellt die Maßnahme dar, um Stromkosten zu begrenzen, sie ist in Österreich bis Dezember 2024 gültig. Für einen durchschnittlichen Haushalt in Österreich kann der Stromkostenzuschuss eine Ersparnis von bis zu 500 Euro pro Jahr bedeuten. Die Unterstützung wird automatisch auf der Stromrechnung berücksichtigt, sie ist ausschließlich für private Haushalte bestimmt und gilt nicht für Unternehmen oder Vereine. So viel in Kürze. Trotzdem bleiben viele Fragen offen. Wir sagen Ihnen, was genau sich hinter der Strompreisbremse verbirgt und wer sie bekommt. Zudem erfahren Sie, bis wann genau sie gilt und wie die Berechnung geschieht. 

Was ist die Strompreisbremse?

Durch die Strompreisbremse des Bundes, auch bekannt als Stromkostenzuschuss, sollen Haushalte in Österreich von den hohen Strompreisen entlastet werden. Dieser Zuschuss begrenzt den Energiepreis, den die Stromversorger für den Stromverbrauch in privaten Haushalten berechnen können.          

Die Strompreisbremse ist in Österreich von 01. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 gültig. Sie begrenzt die Stromkosten auf 30 Cent pro Kilowattstunde für einen jährlichen Verbrauch von bis zu 2.900 kWh. Ab dem 01. Januar 2023 trat zusätzlich der Netzkostenzuschuss in Kraft, der dazu dienen soll, die stark steigenden Strom- und Energiekosten zu mildern.           
 

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Durch einen Stromkostenzuschuss soll der Strompreis für einen Grundverbrauch von 2.900 kWh um zehn Cent pro kWh netto reduziert und automatisch von Ihrer Stromrechnung abgezogen werden. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch erfolgt die Abrechnung zu den marktüblichen Tarifen, je nachdem welchen Energievertrag Sie haben. Die Grenze von 2.900 kWh entspricht laut Regierung etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten.               

Ihrem Nettopreis werden noch 20 Prozent Umsatzsteuer hinzugefügt. Die Umsatzsteuer wird jedoch auf den vollen Rechnungsbetrag angewendet. Wenn der Energiepreis beispielsweise 40 Cent pro kWh netto beträgt, zahlen Sie aufgrund der Strompreisbremse 10 Cent pro kWh Energiepreis.           

Die Umsatzsteuer hingegen wird auf die vollen 40 Cent pro kWh berechnet und beträgt somit 8 Cent pro kWh (20 Prozent von 40 Cent). Insgesamt zahlen Sie in diesem Fall also brutto 18 Cent pro kWh für 2.900 kWh (10 Cent pro kWh Strompreisbremse + 8 Cent pro kWh Umsatzsteuer).     
 

Wie hoch ist die Strompreisbremse?

Bis Ende Juni 2024 beträgt der Zuschuss maximal 30 Cent pro kWh. Ab Juli 2024 wird dieser Betrag auf 15 Cent reduziert. Damit bleibt also weniger im Portemonnaie am Ende des Monats als vorher.

Für größere Haushalte mit mehr als drei Personen gibt es eine zusätzliche Unterstützung (Zusatzkontingent). Das bedeutet, dass in Haushalten mit mehr als drei Personen ab der vierten Person, die dort als Hauptwohnsitz gemeldet ist, ein zusätzlicher Zuschuss gewährt wird. Dieser Zuschuss ist automatisch und ohne Antrag für die meisten Mehrpersonenhaushalte wirksam, indem er auf der Stromjahresabrechnung abgezogen wird. 

Für Haushalte, bei denen kein automatischer Abzug möglich ist - zum Beispiel aufgrund mehrerer Zählpunkte oder fehlendem eigenen Zähler - besteht die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen.

Wer bekommt die Strompreisbremse?

Alle Privatpersonen, die einen Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen haben, können vom Stromkostenzuschuss profitieren. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Sie über einen Haushaltszähler verfügen und eine natürliche Person sein. (Eine natürliche Person ist ein Mensch, unabhängig von Alter oder anderen Eigenschaften. Alle Menschen gelten als natürliche Personen.)

Auch Haushalte, die gewerblich oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind und ihren betrieblichen sowie Haushaltsstrom über einen einzigen Stromzähler beziehen, werden durch die Strompreisbremse unterstützt.            

Was ist das standardisierte Lastprofil?

 Das standardisierte Lastprofil dient dazu, das typische Abnahmeverhalten bestimmter Verbrauchergruppen zu beschreiben und zu charakterisieren. Es zeigt auf, zu welchen Zeiten innerhalb eines Tages mehr oder weniger Strom verbraucht wird. Jede dieser Verbrauchergruppen wird einem spezifischen Standardlastprofil zugeordnet, das auf dem durchschnittlichen Verhalten dieser Gruppe basiert.             

Die Zuweisung eines solchen standardisierten Lastprofils erfolgt durch den jeweiligen Netzbetreiber. Um herauszufinden, welchem Lastprofil Ihr Zählpunkt zugeordnet wurde, können Sie die entsprechenden Unterlagen Ihres Netzbetreibers konsultieren. Das zugewiesene Lastprofil wird dann auf alle Verbraucher angewendet, die diesem Standardprofil entsprechen.        

Durch die Analyse dieser Profile können Stromversorger und Netzbetreiber besser verstehen, wann und wie viel Strom in verschiedenen Bereichen des Versorgungsnetzes benötigt wird. Dies ermöglicht eine effiziente Planung und Betrieb des Stromnetzes.             

Wie bekomme ich die Strompreisbremse?

Die Unterstützung durch die Strompreisbremse wird direkt auf Ihrer Stromrechnung berücksichtigt, einschließlich der monatlichen Teilzahlungen, ohne dass Sie einen separaten Antrag stellen müssen.  Die konkrete Umsetzung variiert jedoch je nach Ihrem jeweiligen Energielieferanten. 

Bitte erkundigen Sie sich im Kundenservicecenter Ihres Anbieters, wie die Strompreisbremse angewendet wird. Falls Sie bereits eine Jahresabrechnung erhalten haben, wird die Strompreisbremse darin aufgeführt sein. Die tatsächliche Höhe Ihrer Ersparnis hängt von den Konditionen Ihres Energieliefervertrags ab. 

Wie erfolgt die Strompreisbremsen-Berechnung?

Die Strompreisbremse wird wie folgt berechnet: Für Haushalte, die vom Versorger beispielsweise 25 Cent pro kWh berechnet bekommen, wird vom Staat für 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh abgezogen. Wenn der Preis pro kWh 40 Cent beträgt, erhalten Sie einen Rabatt von 30 Cent. Bei einem Preis von 45 Cent werden ebenfalls 30 Cent abgezogen. In diesem Fall müssen Sie für die 2.900 kWh nur 15 Cent pro kWh zahlen. Diese Angaben sind Netto-Beträge, zusätzlich fällt die Umsatzsteuer an.

Wie wirkt sich die Strombremse aus, wenn der vereinbarte Energiepreis bei über 40 Cent pro Kilowattstunde liegt?

Wenn der Stromverbrauchspreis, der im Vertrag festgelegt ist, höher ist als der Referenzpreis, tritt die Strompreisbremse in Kraft, und der Staat übernimmt die Differenz. Das bedeutet, dass Kundinnen und Kunden, deren Stromverbrauchspreis über 40 ct/kWh brutto liegt, von der Strompreisbremse entlastet werden.

Strompreisbremse 2024: Welche Veränderungen gibt es?

Die Regierung hat beschlossen, den Stromkostenzuschuss für einen jährlichen Grundverbrauch von 2.900 kWh um die Hälfte zu kürzen, ab Juli 2024. Bis dahin wird immer noch ein Teil der ersten 2.900 kWh Strom pro Haushalt subventioniert, allerdings sinkt die Förderung von maximal 30 auf höchstens 15 Cent pro kWh. Die Obergrenze des Strompreises, bis zu dem die Subvention greift, wird von 40 auf 25 Cent gesenkt. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch gelten wieder die normalen Marktpreise je nach Tarif.

Ab Juli 2024 werden nur noch 15 Cent pro kWh vom Staat unterstützt. Das bedeutet, dass Haushalte letztendlich für die ersten 2.900 kWh Strom pro Jahr nur noch 10 Cent pro kWh zahlen müssen. Bei einem Tarif von 25 Cent pro kWh erhalten Sie eine Subvention von 15 Cent, und bei 30 Cent pro kWh sind es ebenfalls 15 Cent. Zu Ihrem Nettopreis kommt noch eine Umsatzsteuer von 20 Prozent hinzu, die vom Gesamtarbeitspreis berechnet wird.

Welche Entlastungen gibt es mit der Strompreisbremse für einkommensschwache Haushalte?

Stromzähler Nahaufnahme
Informieren Sie sich, ob Ihnen eine Kostenbefreiung zusteht. (Bild: moquai86 - stock.adobe.com)

Die Strompreisbremse ist eine weitreichende Maßnahme zur Entlastung aller Haushalte, die Strom nutzen. Zusätzlich zur Unterstützung der Haushalte mit niedrigem Einkommen gibt es auch einen Zuschuss für die Netzkosten.

Um den Zuschuss für die Netzkosten zu erhalten, muss der Haushalt von den Kosten für erneuerbare Energien befreit sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Bedingungen für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren erfüllt sind. Der Bund übernimmt in diesen Fällen 75 Prozent der Netzkosten, wobei der Zuschuss pro Zählpunkt auf 200 Euro pro Jahr begrenzt ist. 

Sie können online überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für den Netzkostenzuschuss erfüllen. Die Befreiung von den Kosten für erneuerbare Energien kann bei Erfüllung der Bedingungen bei der GIS GmbH unter www.gis.at/befreien/eag-kostenbefreiung beantragt werden.

Gilt die Strompreisbremse auch für Nebenwohnsitze?

Die Strompreisbremse gilt auch für Nebenwohnsitze. Entscheidend ist, dass Sie einen eigenen Stromversorgungsvertrag für einen Zählpunkt haben und nicht die Art der Unterkunft. Die zusätzliche Unterstützung für größere Haushalte ist jedoch nur für den Hauptwohnsitz gültig.

Gilt die Strompreisbremse für mehrere Zähler in einem Haushalt?

Jeder Zähler mit einem Lastprofil H0, HA oder HF wird akzeptiert. Dies entspricht in der Regel dem Hauptzähler. Demnach sind beispielsweise Warmwasserboiler oder Stromheizungen, die über einen separaten Zähler abgerechnet werden, nicht förderberechtigt. Wenn Sie jedoch mehrere Zähler mit den genannten Lastprofilen haben, so wird jeder einzelne unterstützt.

Sie können auf Ihrer Stromrechnung nachsehen, welchem Zähler welches Profil zugeordnet ist (in dem Abschnitt, in dem die Zählerstände aufgeführt sind).

Was passiert mit der Strompreisbremse, wenn der Stromlieferant gewechselt wird?

Beim Wechsel des Stromanbieters müssen Sie keine weiteren Schritte unternehmen. Weder müssen Sie Ihren aktuellen Anbieter noch Ihren neuen Lieferanten benachrichtigen. Ihr neuer Stromlieferant berücksichtigt automatisch die Strompreisbremse.

Achtung: Bei Ihrem neuen Stromlieferanten beginnt eine neue Abrechnung, die tagesaktuell ist. Eine Übertragung nicht verbrauchter Kilowattstunden ist nicht möglich. 

Wer ist für Fragen rund um die Strombremse zuständig?

Wenn Sie Fragen rund zur Strombremse haben, bietet die Bundesregierung ausführliche Informationen dazu auf Ihrer Website oesterreich.gv.at.

Auf der Online-Plattform oesterreich.gv.at haben Bürgerinnen und Bürger in Österreich die Möglichkeit, bestimmte Behördenwege online zu erledigen und Unterstützung sowie Informationen zu Verwaltungsthemen zu erhalten. Mithilfe einer integrierten Suche über verschiedene Portale wie oesterreich.gv.at, USP, RIS und Data.gv.at sind Informationen der öffentlichen Verwaltung zentral auf oesterreich.gv.at verfügbar.

Strompreisbremse: Die wichtigsten Fakten zusammengefasst

  • Die Strompreisbremse ist eine Maßnahme, die die Stromkosten in Österreich bis Ende 2024 auf 30 Cent pro Kilowattstunde begrenzt.
  • Ein Stromkostenzuschuss von 10 Cent pro Kilowattstunde für einen Verbrauch von bis zu 2.900 kWh wird automatisch auf der Stromrechnung berücksichtigt.
  • Ab Juli 2024 wird die Förderung auf maximal 15 Cent pro Kilowattstunde halbiert, und die Obergrenze des Strompreises sinkt auf 25 Cent.
  • Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten ein Zusatzkontingent. Der Zuschuss wird automatisch auf der Stromjahresabrechnung abgezogen.
  • Die Strompreisbremse gilt für natürliche Personen und auch für gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe mit einem einzigen Stromzähler.
  • Bei einem Stromanbieterwechsel wird die Strompreisbremse automatisch berücksichtigt, eine Übertragung nicht verbrauchter Kilowattstunden ist nicht möglich.
  • Informationen zur Strompreisbremse und andere Verwaltungsthemen sind auf der Plattform oesterreich.gv.at zugänglich.